Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

Betra 
der zu entrichtenden 
Steuer 
in baarem in Dapt 
Gelde pro Cent. 
Thl. Gr. Pf. Thl. Gr.Pf. 
  
  
Transport 
b) Zweifelhafte. 
EIEVIEV.U Rtk. 
eingetragen auf dem Hause No. 
in der Straße, dem 
N. N. gehoͤrig. 
Ruͤckstaͤndige Zinsen bis 1. Jan. 1811. 200 Rtlr. 
4200 Rtlr. 
Es wird, da es zur dritten Hypothek steht, und 
die Zinsen nicht bezahlt werden, mit 234 p. C. 
angenommen, also 4 141400 Riler. 
Die Steuer bleibt aber ausgesetzt, bis sich ergiebt, ob 
sie von den Brund- Eigenthuͤmer berichtigt werden wird. 
erne 
a) in si ccherner für voll zu versteuernden Documenten 4000 Rtlr. 
Hievon ab, eine perfönliche Schuld, mit 2000 — 
bleiben: 2000 Rtlr. 
Hievon beträgt die Steuer à tb. K. 20 
b) tu zweifelhaften Schulden. 
Keine. 
2) Perfoͤnliche Forderungen. 
An persönlichen Forderungen nach dem vorbehaktenen Ver- 
zeichniß mit rückständigen Zunsen 5500 ttlr. 
Diese werden zu 50 P. C. angeschlagen mit 2750 — 
Die Steuer hetraͤt a 1. c. 22712 
  
  
  
  
  
  
  
Betrag der zum 24. Juny 1812 zu erlegenden Steuer 
Daß diese Vermögens-Angabe der Wahrheit gemaͤß sey, und daß ich außer dem angejeig- 
ten Vermoͤgen Cein besonderes Eiukommen besitze, verlcchere ich hierdurch an Eides Statt. 
erlin, den 
  
  
  
Beilage D. 
Von ist an Vermögenssteuer 
aus dem Edikt vom 24. Mai 1812, an die unterzeichnete Casse bezahlt: 
4) baar, das am 24. Juni 1812, zahlbare erste Prozent 
mit . . . Rthlr. Gr. Pf. 
2) in Papieren zu 21. Prozent. 
worüber hierdurch die Quitung ertheilt wird. 
Berlin, den 
——iientessgcsi““e — 
  
D. (No. 105.)
	        
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