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Beispiel II.
Entfernungsentschädigungsermittelung.
Die Entfernungsentschädigung. ist nach demjenigen Zeitaufwande zu bemessen, welcher * Unter-
wegssein des Gespanus und der Handarbeiter bei der Bestellung und Erme erforderlich ist.
Angenommen, daß 2½ Morgen (= 1 Altenburg'scher Acker) in einer Entsernung von 150 lau-
senden Ruthen (= 100 Altenbnn#sce Rutben) sich vom Wirtbschaftsgehöste befinden, so wird deren
Werth folgendermaßen sich darstellen:
Um auf das Grundstück, welches 150 Ruthen vom Wirthschaftsgehöfte entfernt liegt, zu gelan-
gen, wird man bei ziemlich sestem und ebenem Wege mit beladenem Wagen 8 bid 10 Minuten, mit
leerem Wagen 6 bis 8 Minuten bedürsen; bin und zurück wird also die gedachte Entfernung durch-
schnitlich in 16 Minuten zurückgelegt. Für Pflug= und Eggespannarbeit sind für den Hin- und Rück-
weg 14 Minuten auslänglich und eine gleiche Zeitdauer ist für Hondarbeiten in Rechnung zu seellen.
Dies ergiebt einen Jeitaufwand für Zurücklegung der Wege zu Bewirthschaftung eines Arcale,
von 2½ Morgen mäßig guter Bodenbeschaffenheit, welches nach dem Dreifelderwirthschaftssysteme mit
besömmerter Brache bewirthschaftet und in dreijähriger Düngung erhalten wird, wie folgt:
Beie
Spannarbeit, Handarbeit
Sunden:
a. Für die Winterart:
5 Fuder Dünger t Binterhalmfruchten zuszubringen . 4%
zmasiges slũgen ...... 18%
* zmaliget gen O## i
uhren Getreide · . lmI
.!lm beim Sien ..... . sum
fukhandakbcttbcnn Düngerdreiten, 3 Man n ... . ,0,-.
für Handarbeiten beim Hauen, Binden und ee 3 Monn ... - Zum
für Handarbeit beim Einfahren ... « One
b. Für die Sommerart: #
für 2maligts Pflüg ....·........«. 1% #
für kanliesB dts vid Biijen ............. 3:« »
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