Object: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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Beispiel II. 
Entfernungsentschädigungsermittelung. 
Die Entfernungsentschädigung. ist nach demjenigen Zeitaufwande zu bemessen, welcher * Unter- 
wegssein des Gespanus und der Handarbeiter bei der Bestellung und Erme erforderlich ist. 
Angenommen, daß 2½ Morgen (= 1 Altenburg'scher Acker) in einer Entsernung von 150 lau- 
senden Ruthen (= 100 Altenbnn#sce Rutben) sich vom Wirtbschaftsgehöste befinden, so wird deren 
Werth folgendermaßen sich darstellen: 
Um auf das Grundstück, welches 150 Ruthen vom Wirthschaftsgehöfte entfernt liegt, zu gelan- 
gen, wird man bei ziemlich sestem und ebenem Wege mit beladenem Wagen 8 bid 10 Minuten, mit 
leerem Wagen 6 bis 8 Minuten bedürsen; bin und zurück wird also die gedachte Entfernung durch- 
schnitlich in 16 Minuten zurückgelegt. Für Pflug= und Eggespannarbeit sind für den Hin- und Rück- 
weg 14 Minuten auslänglich und eine gleiche Zeitdauer ist für Hondarbeiten in Rechnung zu seellen. 
Dies ergiebt einen Jeitaufwand für Zurücklegung der Wege zu Bewirthschaftung eines Arcale, 
von 2½ Morgen mäßig guter Bodenbeschaffenheit, welches nach dem Dreifelderwirthschaftssysteme mit 
besömmerter Brache bewirthschaftet und in dreijähriger Düngung erhalten wird, wie folgt: 
  
  
  
  
Beie 
Spannarbeit, Handarbeit 
Sunden: 
a. Für die Winterart: 
5 Fuder Dünger t Binterhalmfruchten zuszubringen . 4% 
zmasiges slũgen ...... 18% 
* zmaliget gen O## i 
uhren Getreide · . lmI 
.!lm beim Sien ..... . sum 
fukhandakbcttbcnn Düngerdreiten, 3 Man n ... . ,0,-. 
für Handarbeiten beim Hauen, Binden und ee 3 Monn ... - Zum 
für Handarbeit beim Einfahren ... « One 
b. Für die Sommerart: # 
für 2maligts Pflüg ....·........«. 1% # 
für kanliesB dts vid Biijen ............. 3:« » 
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