Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

VI

 

#—.-Datum


des

Gesetzes.

Ausgegeben
  zu
Berlin.

No.
des

Stuͤcks.

No.
des  Ge—
setzes.

Seite.

 

———

15.  Apr.

20

24

10.  Mai

 

20.  Apr.

27

1.  Mai.

4.  Aug.

2.  Jul.

29.  Mai.

10.  Jul.

 

Verordnung,  wegen  verbotener  Einfuhr  aller  Kolonial-Waaren
  aus  den  Russischen  in  die  diesseitigen
  Staaten  .

Verordnung,  betreffend  die  Verträge  über  das  eigenthum
  liegender  Güter  und  der  denfelben
gleich  zu  achtenden  Rechte  in  Westpreußen

Verordnung,  über  die  Berichtigung  der  rückständigen
  und  laufenden  Abgaben  durch  Staatsund
  Kommunal-Papiere  und  durch  Getreide

Königlicher  Befehl,  wegen  einiger  nähern  Bestimmungen
  der  Verordnung  vom  27.  Okt.  1810.,
über  die  veränderte  Versassung  aller  obersten
Staats-Behörden  in  der  Preuß.  Monarchie

Königliche  Kabinetsordre  in  Betreff  der  letztwilligen
  Verfügungen  der  im  Felde  befindlichen
Militairpersonen  .

Konvention,  wegen  gegenseitiger  Auslerferung  der
Deserteurs  zwischen  Sr.  Majestät  dem  Könige
von  Preußen  und  Sr.  Majestät  dem  Kaiser
der  Franzosen,  Konig  von  Jtalien;  tatiftzirt
den  22sten  May  1812.

Berichtigung  der  Verordnung  vom  Zusten  Matz
d.  J.,  das  Ausspielen  der  Grundstücke  betrefsend,
  in  Beziehung  auf  das  Publikandum
vom  1ö5ten  August  1810.

Königlicher  Befehl,  wegen  nicht  fernerer  Anwendung
  der  Gesetzstellen  des  Allgemeinen  Landrechts
  Th.  1.  Tit.  XXI.  §.  289.  und  290,
und  der  Städte-Ordnung  auf  dic  gegenwärtige
  Art  der  Einquartirung  und  Berpfiegung
ausländischer  Truppen

Urkunde,  über  die  Errichtung  des  Far--  pien
ßischen  Johanniterordens

Edit,

 

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