Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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in Rechnung nachgewiesen sind, nimmt ihren besondern Gang in gewöhrlicher 
Art auf den Grund der zurückgehenden Liquidationen, und hält daher deren 
Anerkennung in der Regel nicht auf. In besonders dazu geeigneten Fällen 
hängt es aber von dem Ermessen der Regierung ab, diese Prüfung vorangehen 
zu lassen. Da hiernach die Anerkennung und Fesisetzung hauptsächlich und in 
letzter Instanz bei den Regierungen beruhet, so verpflichten Wir diese hiermit 
ganz besonders, die materielle Prüfung der einzelnen Liquidationen mit Ge- 
nauigkeit vorzunehmen, da sie Uns für die Nachtheile, die aus einer ober- 
flächlichen Behandlung dieser Sache sowohl einerseits für Unser Kassen-In- 
teresse als andererseits für die Liquidanten entstehen möchten, verhaftet bleiben. 
Zur Kontrolle wird Unser Finanzminister einzelne Liquidationen einfordern, 
um deren grundsätzliche Bearbeitung prüfen zu lassen. 
. 15. 
In dem Bureau Unsers Finanzministers wird lediglich die richtige Ueber- 
tragung der liguidirten Posten, in die Nachweisung der auszufertigenden Lie- 
ferungsscheine revidirt, und dann mit der Ausfertigung vorgeschritten. Die 
expedirten Scheine erhält die Regierung unter Remission der Liquidationen 
und eines in den 3 letzten Colonnen ausgefüllten Eremplars der Nachweisung, 
worauf selbige die Scheine selbst an die Interessenten gegen Quiktung ver- 
theilen läßt. 
V. 1. 
Die Lieferungsscheine werden in Form des beiliegenden Schema B. 
Pausgefertigt. Sie sind als Kassen-Anweisungen zinslos, sie können aber 
durch schriftliche Cession aus Hand in Hand gehen. Sie werden auf diejeni- 
gen Summen ausgefertigt, mit welchen die Liquidationen abschließen, jedoch 
zur Erleichterung der Berechnung und Buchführung nur in vollen Thalern 
ausgehend; dasjenige, was in der Summe der Liquidation in Groschen über- 
gehet, wird daher gestrichen. Schließt indeß die Liquidation eines einzelnen 
Individui auf mehr als 200 Thlr ab, so kann dasselbe gleich bei der Liqui- 
dation auf die Anfertigung mehrerer Lieferungsscheine, jedoch nur dergestalr 
antragen, daß die einzelnen Lieferungsscheine nicht unter 200 Thlr. lauten, 
wovon jedoch derjenige, der zur Ausgleichung der ganzen Summe ausgetheile 
werden muß, eine Ausnahme macht. 
. 17. 
Ati r Re Die zur Realisation bestimmten Zwei Millionen Thaler jährlich werden 
zu diesem Sweck in 4 Terminen, nämlich: 
zum letzten März eines jeden Jahres mit 500,000 Thlr. 
w7 Juni O "b O"b . 500,000 = 
- : September- - - -500,000 - 
- Oktober - -2 2500,000 - 
dis-
	        
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