Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Koͤniglichen Preußischen Staaten. 
  
No%., 12. — 
  
  
— 
  
(Mo. 237.) Dcklaration wegen Bestrafung der Defraudationen der Handlungsaccise beim 
Viehverkaufe. Vom 15ten Juli 4813. 
U. die bisher, in Absicht der Bestrafung der Defraudation der Handlungs- 
Accise von dem zum Verkaufe kommenden Viehe, nach Verschiedenheit der 
Provinzen statt gehabten ungleichen Bestimmungen zu vereinigen, so wie auch 
um den Unterschied in der Behandlungsart der Defraudanten, je nachdem 
selbige die Handlungsgefälle von Vieh, welches zum Schlachten oder zum 
Wiederverkaufe bestimmt war, unterschlagen haben, aufzuheben, setze Ich 
hierdurch, als allgemeine Regel, fest: daß die, in dem Reglement vom 29sten 
März 1787. wegen des Verhaltens bei Entrichtung und Erhebung der Schlacht- 
Accise F. 2. geordneten, von den Verkäufern des Schlachtviehes für unter- 
lassene gehörige und prompte Entrichtung der Handlungs-Aceise in dem ersten 
und in den etwanigen folgenden Contraventionsfällen zu erlegenden Strafen, 
mit Ausschluß der besonders ad regale zu entrichtenden einfachen Gefälle, 
bei allem und jedem Viehhandel, in welchem die Handlungs-Accise durch un- 
terlassene oder unrichtige Deklaration des Verkauföpreises ganz oder zum 
Theile unterschlagen worden, in Anwendung kommen sollen und haben sich 
hiernach die Abgaben-Direktionen, so wie die Gerichtsbehörden bei sämmt- 
lichen, zur Untersuchung und zum rechtlichen Erkenntnisse gelangenden Con- 
traventionsfällen der in Rede stehenden Art genau zu achten. 
Charlottenburg, den 15ten Juli 1813. 
Friedrich Wilhelm. 
Harde mberg. n 
  
Jahrgang 1814. N (No. 238.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 25sten August 1814.)
	        
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