Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

— 70 — 
(No. 238.) Urkunde über die Stiftung des Louisen-Ordens. Vom Z3ten August 1814. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 24c. 
Als die Männer Unserer tapfern Heere für das Vaterland bluteten, 
fanden sie in der pflegenden Sorgfalt der Frauen Labsal und Linderung. 
Glaube und Hoffnung gab den Müttern und Tochtern des Landes die Kraft, 
die Besorgniß um die Ihrigen, die mit dem Feinde kämpften, und den Schmerz 
um die Verlornen, durch ausdauernde Thätigkeit für die Sache des Vater- 
landes, zu stillen; und ihre wesentlichen Hülfsleistungen für den großen Zweck 
wurden nirgends vermißt. Ummöglich ist es, diese Handlungen des stillen Ver- 
dienstes bei Allen öffentlich zu ehren, die ihr Leben damit schmückten; aber 
Wir finden es gerecht, denjenigen unter ihnen eine Auszeichnung zu verleihen, 
deren Verdienst besonders anerkannt ist. Wir verordnen daher wierdurch 
Folgendes: « * 
S. 1. 
Die gedachte Auszeichnung soll unter dem bedeutungsvollen Namen: 
Luisen-Orden, 
den Wir hiermit stiften, in einem kleinen schwarz emaillirten goldenen Kreuz 
bestehen. Das auf beiden Seiten himmelblau emaillirte runde Schild in der 
Mitte des Kreuzes hat auf der Außenseite den Buchstaben L. und um den- 
selben einen Sternenkranz; auf der Nückseite die Jahreszahlen ½# 
S. 2. 
Dieser Orden wird an dem weißen Bande des eisernen Kreuzes mit 
einer Schleife auf der linken Brust getragen. 
. 3. 
Die Verleihung desselben geschieht ohne Rücksicht auf verheiratheten 
oder ledigen Stand; jedoch können ihn nur solche Personen erhalten, welche 
dem Vaterlande durch Geburt oder Verheirathung angehören, oder sonst na- 
tionalisirt sind. 
. 4. 
Die Zahl derselben ist auf Ein Hundert beschränkt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.