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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNo. 10. —
(Jo. 292.) Edikt, betreffend die Einführung einer neurevidirten Taxe für die Medizinal-
Personen. Vom 21sten Juni 1815.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
In Erwägung, daß die bisherigen Taxen für die Medizinal-Personen
unvollständig, und in vielen Punkten zweifelhaft waren, haben Wir die nach-
stehende Tare zusammentragen lassen und genehmigen und bestätigen Wir die-
selbe dergestalt und also, daß in Unsern sämmtlichen Staaten, mit Aufhe-
bung aller bisherigen hiervon abweichenden provinziellen Verordnungen, Ge-
setzeskraft erhalten, und was insbesondere die Remunerationen der gerichtlichen
Medizinal-Personen betrifft, solche sowohl aus Staatskassen, als von den
Patrimonialgerichts-Inhabern darnach geleistet werden sollen.
Wenn jedoch einzelne Stadtgemeinen bei Anstellung der von ihnen be-
soldeten gerichtlichen Aerzte und Wundärzte mit denselben über die für einzelne
Geschäfte zu zahlenden Gebühren, besondere Verabredungen getroffen haben,
so muß es dabei verbleiben.
Gegeben Berlin, den 21sten Juni 1815.
Friedrich Wilhelm.
C. F. v. Hardenberg. Kircheisen. Bölow. Schuckmann.
Sahrgang 1815. I. Taxe
(Ausgegeben zu Berlin den 15ten Juli 1815.)