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48. Fuͤr die Reposition des gebrochenen Schlüsselbeins 3 bis 6 Rthlr.
49. Für die Reposition des gebrochenen Schulterblatts . 1 bis 2 Rthlr.
50. Für die Reposition der gebrochenen Knochen der Handwurzel,
der Mittelhand, so wie auch der Knochen des Fußes 1 bis 3 Rlhlr.
51. Für die Reposition eines oder mehrerer gebrochenen Finger oder
Zehen . . 10 Gr. bis 1 Rthlr.
52. Für die Reposttion des gebrochenen Halses des Oberschen-
kels . 8 bis 15 Rthlr.
53. Für die Reposition des gebrochenen Oberschenkels . 4 bis 8 Rthlr.
54. Für die Reposition der gebrochenen Kniescheibe 4 bis 8 Rlhlr.
55. Für die Reposition eines oder beider Knochen des Unter-
schenkels . 3 bis 6 Rlhlr.
50. Für den ersten Verband des zerrissenen I endinis Achillis 4 bis 8 Rthlr.
57. Für die Operation einer Pulsadergeschwulst . 6 bis 12 Rthlr.
58. Für das Setzen einer Fontanelle oder eines Haarseils 12 Gr. bis 1 Rthlr.
59. Für die Oeffnung eines Abscesses4 . .12Gr.bi61Rthlr.
60. Fuͤr die Ausrottung kleiner oder leicht zu operirender Balg—
geschwuͤlste oder Seirrhen . .1bt63Rthlr
61. Fuͤr die Ausrottung groͤßerer oder lomplicirter Balggeschwülste
oder Scirrhen 4 bis 10 Rthlr.
62. Für jede Applikation der Schröpfmaschine. . . . . 4 Gr.
63. Fuͤr jede Applikation eines trockenen Schroͤpfkopfs » «2Gk«
64. Fuͤr einen Aderlaß im Hause des Kranken am Arm oder
Fuß . . . . .8bi612Gk.
65. Für einen Aderlaß iu der Wohnung des Chirurgen . 4 Gr.
66. Fuͤr einen Aderlaß am Halse oder Kopf. . 16 Gr. bis 1 Rthlr.
67. Fuͤr das Setzen mehrerer Blutigel. . .1bi62Rthir.
68. Fuͤr das Setzen eines Klysliers . 8 bis 12 Gr.
69. Für das Setzen eines Tabackrauch- Klystiers . 16 Gr. bis 1 Rthlr.
70. Fuͤr das Ausschneiden eines Leichdorns oder sogenannten Huͤ—
nerauges . 6 bis 8 Gr.
Wenn mehrere vorhanden sind, so wird für die Wehnahme
eines jeden der übrigen nur die Hälfte des vorstehenden
Satzes gerechnet.
71. Für das Legen eines Blasenpflasters . é. 8 bis 10 Gr.
72. Für einen jeden der nachfolgenden Besuche . . 6 bis 8 Gr.
73. Fuͤr einen Besuch zur Nachtzeit . 12 bis 16 Gr.
74. Fuͤr den ersten Verband einer einfachen Wunde, den Besuch
mit einbegriffen . . . . .8bi616Gt-.
75. Für