Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

— 125 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— No. 11. — 
  
  
  
(No. 293.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 22sten Mai 1815., betreffend die Dekla- 
ration der Bestimmung des Allgemeinen Landrechts Pars II. Tit. 8. 
8. 850. 
D a bei der Bestimmung des Allgemeinen Landrechts Pars II. Tit. 8. §. 850, 
nach welcher, 1 
wenn der Wechsel nach Sicht, mit Bestimmung gewisser Tage, gestellt 
ist, diese von dem Tage angerechnet werden, da der Wechsel vorgezeigt 
worden, 
Zweifel bei der Berechnungsart entstanden sind; so will Ich, daß diese da- 
durch gehoben werden sollen, daß bei Wechseln dieser Art der Präsentations= 
Tag nicht mitgerechnet, und die Berechnung der Tage erst mit dem Tage 
nach der Präsentation angefangen werde. 
Ich überlasse es Ihnen, für die gehörige Bekanntmachung und An- 
wendung dieser Deklaration des Gesetzes zu sorgen. 
Wien, den 22sten Mai 1815. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
das Staatsministerium zu Berlin. 
  
Jahrgang 1815. R Mo. 29 4) 
(Ausgegeben zu Berlin den 29sten Juli 1845.)
	        
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