Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

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Dritter Abschnitt. 
Von den Gebühren der Justiz-Kommissarien und Notarien, 
in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeir, und in andern 
außergerichtlichen und Kommissions „Geschäften. 
Ritl. Gr. 
über 
20 bis 
50 Rtl. 
incl. 
100 Rtl. 
Rtl. Gr. 
Gegenstand 
über 
50 bis 
incl. 
über 
100 bis 
200 Rtl. 
excl. 
Rtl. Gr. 
von, 
200 bis 
500 Ril. 
cxcl. 
Rtl. Gr. 
von 
500 Rttl. 
u. dar- 
über. 
Rtl. Gr. 
  
*s 
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Für schriftliche, bei Gerichten oder andern Behbrden einzureichende 
Vorstellungen und Gesuche, die keinen Prozeß betresfeen 
Für dergleichen Eingaben, wenn ein ausführlicher Vortrag des Sach- 
verhältnisses erforderlich it 
Anmerkung. In wichtigen, weitläuftigen lund besonders zwechmä- 
Kig bearbeiteten Sachen, kann der doppelte und nach dem Beßinden 
der dreifache Betrag des höchsten Satzes zugebilligt werden. 
Für bloße Anzeigen zum Betrieb einer nicht prozessualischen Angelegen- 
heit, passiren nur Schreibgebühren. 
Fär Abwartung eines Termins in solchen Angelegenheiten ... 
Fur Ablieferung baarer Gelder und anderer Sachen in das Deposito- 
rium, so wie fuͤr deren Erhebung aus dem Depositorio, werden die 
Nr. 4. bestimmten Terminsgebühren, und außerdem noch die Trans- 
portkosten als baare Auslagen, wenn sie nöthig sind, liquidirt. 
Für eine Konferenz in nicht prozessnalischen Angelegenheiten, worüber 
eine pflichtmäßige Registratur aufzunehmen ist, nach Verhältniß des 
dazu erforderlichen Zeitaufwands.. . . . ..... 
Fuͤr einen Brief in solchen Angelegenheien 
Enthält der Brief rechtliche Belchrungen und materielle Auseinander- 
setzuggen . 
Wird auf Verlangen ein ausfuͤhrliches rechtliches Gutachten schriftlich 
erstattet, nach Verschiedenheit der Muͤhsamkeit und Gruͤndlichkeit 
der Arbeit. .. . . .. . 
In sehr wichtigen Sachen konnen die Soͤte der lehten Kolonne auf 
das doppelte und dreifache erhoͤht werden. 
Fuͤr den Entwurf zu einem Testament, einer Fideikommiß= oder an- 
dern Stiftung rc. sind eben die Gebühren, wie für ein rechtliches 
Gutachten zulassig. 
Für die Aufnahme eines Kontrakts zum Protokolll . 
Anmerkung. Bei Kauf= und Pacht-Kontrakten über Vhreße Güter 
und andere wichtige Gegenstände darf der hoͤchste Satg bis zum 
doppelten Betrag erhöht werden. 
Kär die Anfertigung des Instrumentt. ... 
Fuͤr die Vollziehung desselben, ohne Unterschied der Zahl der Exemplare 
Fuͤr die Aufnahme einer Vollmacht und deren Ausfertigung 
Für die Aufnahme einer Cession oder andern einseitigen Erklärung, 
mit Einschluß der Ausfertigung 
Für die Aufnahme der Rekognition eincs schon vollzogenen Dokuments, 
und für das beizufügende Attest... .. . . .... 
  
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