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Dritter Abschnitt.
Von den Gebühren der Justiz-Kommissarien und Notarien,
in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeir, und in andern
außergerichtlichen und Kommissions „Geschäften.
Ritl. Gr.
über
20 bis
50 Rtl.
incl.
100 Rtl.
Rtl. Gr.
Gegenstand
über
50 bis
incl.
über
100 bis
200 Rtl.
excl.
Rtl. Gr.
von,
200 bis
500 Ril.
cxcl.
Rtl. Gr.
von
500 Rttl.
u. dar-
über.
Rtl. Gr.
*s
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Für schriftliche, bei Gerichten oder andern Behbrden einzureichende
Vorstellungen und Gesuche, die keinen Prozeß betresfeen
Für dergleichen Eingaben, wenn ein ausführlicher Vortrag des Sach-
verhältnisses erforderlich it
Anmerkung. In wichtigen, weitläuftigen lund besonders zwechmä-
Kig bearbeiteten Sachen, kann der doppelte und nach dem Beßinden
der dreifache Betrag des höchsten Satzes zugebilligt werden.
Für bloße Anzeigen zum Betrieb einer nicht prozessualischen Angelegen-
heit, passiren nur Schreibgebühren.
Fär Abwartung eines Termins in solchen Angelegenheiten ...
Fur Ablieferung baarer Gelder und anderer Sachen in das Deposito-
rium, so wie fuͤr deren Erhebung aus dem Depositorio, werden die
Nr. 4. bestimmten Terminsgebühren, und außerdem noch die Trans-
portkosten als baare Auslagen, wenn sie nöthig sind, liquidirt.
Für eine Konferenz in nicht prozessnalischen Angelegenheiten, worüber
eine pflichtmäßige Registratur aufzunehmen ist, nach Verhältniß des
dazu erforderlichen Zeitaufwands.. . . . .....
Fuͤr einen Brief in solchen Angelegenheien
Enthält der Brief rechtliche Belchrungen und materielle Auseinander-
setzuggen .
Wird auf Verlangen ein ausfuͤhrliches rechtliches Gutachten schriftlich
erstattet, nach Verschiedenheit der Muͤhsamkeit und Gruͤndlichkeit
der Arbeit. .. . . .. .
In sehr wichtigen Sachen konnen die Soͤte der lehten Kolonne auf
das doppelte und dreifache erhoͤht werden.
Fuͤr den Entwurf zu einem Testament, einer Fideikommiß= oder an-
dern Stiftung rc. sind eben die Gebühren, wie für ein rechtliches
Gutachten zulassig.
Für die Aufnahme eines Kontrakts zum Protokolll .
Anmerkung. Bei Kauf= und Pacht-Kontrakten über Vhreße Güter
und andere wichtige Gegenstände darf der hoͤchste Satg bis zum
doppelten Betrag erhöht werden.
Kär die Anfertigung des Instrumentt. ...
Fuͤr die Vollziehung desselben, ohne Unterschied der Zahl der Exemplare
Fuͤr die Aufnahme einer Vollmacht und deren Ausfertigung
Für die Aufnahme einer Cession oder andern einseitigen Erklärung,
mit Einschluß der Ausfertigung
Für die Aufnahme der Rekognition eincs schon vollzogenen Dokuments,
und für das beizufügende Attest... .. . . ....
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