No.
102
Gebühren-Tare
für Justiz-Kommissarien und Notarien.
Gegenstand
über
20 bis
50 Rtl.
incl.
über
50 bis
100 Rtl.
incl.
Rtl. Gr.
über
100 bis
200 Rll.
excl.
Rtl. Gr.
von
200 bis
500 Rtl.
x#l.
Ftl. Gr.
— —
von
500 Rtl.
u. dar-
Über.
Rtl. Gr.
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20
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Eind mehrere Aussteller, so wird nur für den ersten der volle, und
für jeden folgenden die Hälfte dieses Satzes liquddirt.
Für die Aufnahme eines Wechsel-Protestes
Fär jedes darüber auszufertigende Instrument
Für die Vidimation eines Dokumens
Besteht dasselbe aus mehreren Bogen, so passiren für jeden folgenden
Bogen...w ..
Muß ein Instrument in einer fremden Sprache aufgenommen werden,
so dürfen die für die Aufnahme bestimmten Sätze um die Haͤlfte
erhöht werden.
Wird der Justiz-Kommissarius und Notarius in die Wohnung der
Barthei zur Aufnahme oder Vollziehung einer Handlung berufen,
so kann er für den Weg ansetzen .........
Entsteht ohne seine Schuld eine Zoͤgerung, so daß er uͤber eine Stunde
in der Wohnung der Parthei unthätig warten muß; so geböhren
ihm für den Verzug . . .. .........
Sind bei einer Notariats-Handlung Zeugen zuzuziehen, so erhaält ein
jeder Zeuge, wenn die Handlung nicht über eine Stunde dauert, 8
Gr., und wenn sie länger dauert, 12 Gr. bis 46 Gr.
Wenn statt der Zeugen ein zweiter Notarius zugezogen wird; so er-
hält derselbe so viel, wie zwei Zeugen zusammen genommen, und
außerdem noch die Nr. 21. bestimmten Gebühren für den Weg.
Für ein Zeugen-Verhör in den nach der Allgemeinen Gerichtsordnung
Th. 3. Tit. 7. §. 83. zulassigen Falen- erhaͤlt der Notarius
Diaten . .. ...
Fuͤr den in den Faͤllen des g. so a. a. 9. ufche statum
Ccallssase àO„ ¾ "6 %
Für die Ausfertigung des Zeugenderhoͤr- protokolls, wenn sic ie nöthig
ist, passiren die unter Nr. 19. bestimmten Vidimations-Gebühren.
Für die Versiegelung eines Nachlasses in den nach der Allgemeinen
Gerichtsordnung Th. 2. Tit. 5. S. 20. und Th. 3. Tit. 7. S. 88. zu-
lässigen Fälllen
Für die Entsiegelung erhält der Notar, welcher versiegelt hat, nichts,
wenn von ihm auch die Inventur vorzunehmen ist. Ist dies nicht
der Fall, so passirt für die Entsiegelung die Hälfte der Versiege-
lungs-Gebühren.
Für die Invemtur. wenn sie in einem Tage beendigt werden kann
Sind mehrere Tage erforderlich, so passirt für jeden folgenden Tag
eben so viel-
Die zugezogenen Taxatoren werden besonders bezahlt.
4 4 * 0 4 4 r
Ktl. Gr.
12
12
16
1
12
12
6
2
12
12
l
I
12
12
D
2
12
16
12
16
12
12
E
16
16
#!0
10
#!0
12
12
16
16
31 Fuͤr