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Gegenstand
Gebühren-Tare W—ninstutssut—-
für Justiz-Kommissarien und Notarien. *.l.4 K00 deWl.500 MeW1 . dar-
WNo. Ril. Gr. IRtl. Gr. IRtl. Gr. IRtl. Gr. IRtl. Gr.
37| Außer den Diäten darf für Logis oder Bekdstigung nichts besonders 1
gefordert werden. Dagegen sind Fuhrlohn, Postgeld und andere
baare Auslagen unter den Diäten nicht begriffen, und daher beson- "
ders zu liquidiren. Für Wagenmiethe passiren täglich 8 Gr. 1
38| Für den Bericht, mit welchem die, vermöge gerichtlichen Ruftrages
verhandelten Akten eingesendet werden.. . %66.L
39 Beträgt der Gegenstand einer Handlung nur 20 Rthlr. oder weniger, 8
so darf fuͤr das ganze Geschaͤft nur ein Pausch-Quantum von 8Gr.
bis 2 Rthlr. liquidirt werden. .
40 Verlangen die Interessenten, daß ein Notariats-Instrument dem Di-
rektor des Notarien-Kollegii nach der Allgemeinen Gerichtsoxdnung
Th. 3. Tit. 7. §. 68. und der Cirkular-Verordnung vom 30sten De-
zember 1798 * 6. vorgelegt werde; so ethalt derselbe fuͤr
die Revision . . . . .. . ...-—-4——-6—- 8--12-16
b.
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und für die Siegellnngng 2|I22