Uummer 71
teten wir 1500 Gewehre. Auch auf den übrigen
Fronten ist ein günstiges Fortschreiten der Operationen
für die Oesterreicher zu erblicken. (Z.)
Dae österreichische Vordringen in
e ukowina.
Budapesl, 25. März. Das Vordringen
unserer Truppen nördlich von Czernowitz hält
an. Unsere Truppen drängen unter fortgesetztem
Feuerlampf die Nussen zurück und stehen x.
an mehreren Punkten unmittelbar vor der
mänischen (brenze. ()3.)
Chinaund.Japan.
Kopen hagen, 25. März. „Nußloje Slowo“
meldet aus Peling, daß bei den Konse-
MRosenhelmer Unzelger.
Christiania. 25. März. Die „Morning
Post“ erhält von ibrem Korrespondenten in Tolio
solgende Mitteilungen: Die Zeilungen in
Tokio bringen Unterredungen mil Mitgliedern
des Militärs. worin die Möglichteit, nach
Chinas Hauptstadt zu marschieren, lebhaft erörtert
wird. Die Londoner Zeitungen warnen
Japan vor herauesordernder Politil. Der lleinfe
Funle slönne jetzt China in Flammen setzen.
China macke ehrlickee Versucke, Japan entgegenukommen.
Es würden schwer lösliche Verwick
lungen insolge einer Anvasion Zapan= ent
tehen. An diesen würde Zapan allein Schuld
haben. Deolialb würden ernüliche Vorskellun
gen in der japanischen Botschaft vorgenommen.
jeder Apothele erbältlich. (400%% Umrühren.
3. Nebenhin ein Schasj siellen mil zwei Stangen
dorari zum Abtropfen.
. Der Hafer muß eine gule Viertelstunde
in der Beize bleiben und gm gewendel werden.
5. Nach dem Abtropfen den Haser dünn auf
dem Boden ausbreilen und umschaufeln, bis er
troden islI.
Das Beiten mit Sublimoform wird ange
wendet für Weizen, Gerste und Haser, nicht aber
für Roggen. (Für Maognen gehört dar Beiz;
fublimat.) Das Zuklimdiorm wirkt glbiezeilig
gegen Saneeidlimmel und gegen Brandbejall,
aber nicht gegen den Flugbrano des Weizen
und der (Gersle. Es wird in Flaschen von ver
märz 71913
ist, jede gewünschte Menge Sublimoform aus
der Flasche zu entuchmen. Das Mittel kann
durch alle Apotheken zu dem gleichen Preis wie
von der Kgl. Bayer. Agrilulturbotan. Anftalt
in München bezogen werden.
Im lommenden Jahre i'l wieder auf mehr
Hajerbrand zu rechnen, weil wegen des trodenen
Augustwetlers im vorigen Jahre das Brand
pulver weithin verschleppt merden konnie. Dazu
tommt noch, das gemäß Bundesraldveroro
nung die aufs Tagwerl treffende Saatgulmeine
eine Heinere in als in anderen Jahren. An
eiichti#s bieser Talsachten ist also das Beizen des
Getreider heuer ganz besonders nolwendig
und kann mit geringen Kosten auch
Jreitag, 26.
renzen im Ministerium, die unter dem Vorsitze — schiedener Große geliesert, und zwar: on jedem Landwirt ausgeführt werden. (1 ur.
Auawichtai und unter schresun der Pro Aus dem He#rksan tsblaste.usreich-nd für „ rr. Cerreide, Preis 1. M.. nakant iu krizen lotter 14 2, in, pezer
memläentere. sennken; beschtohik wure, a- Belreff: BReizen des Saatnelreider besondern der Hasers.eihend für 10 Kr. Geireide, Preis 1.50, Mtl., aber einem (#ewinn von oft vielen Fentnern.
pan einige Zugefländnisse zu machen. Die Lage Sreichend für 20 Zlr. erzein, Preis 2.60 Ml. was in dieser erniten zeit Lefonder? zu be
bleibe aber nach wie vor recht ernst. Zur Ver 1. Duünnmaschige, saubere Kunitdungersäcke austeichend für *)* Pelei. Preis 2.60 Ml. acien in!
teidigung Tsinglaus wird die 45. Brigade und halb mil Haser füllen und ganz oben zubinden. Auf jede Flaiche iln eine gencur GCebrand.- 9 GEa*.Iaaaææ — —
ein gemischtes Regiment gebildel, welches in 2. In den Beiztrog lamm au!! 17) Liler GAawbein auss geliebl; uußerdem sind Teil#triche Wetterterichl fut Freilag, den !7. Marz:
Tsingtan bis zum Friedensschluß bleiben soll.) Wasser ein Viertellit er Formalin. Dieses ill in ngebh l, de es ohne Schwierigleit rnogli. Nieder'#llage, leich:e Ablulliung.
dem Empfang von dem Empsänger anzuzeigen. Vorr. 12. ie sich am 20. Mär; 1015 auf dem Geldstrafe bi? zu 10777%. Mark beitraft: auch
B-ka#n#stmachung.
Kontrolle des Brot u. Mehl
verbrauchs.
Beginn der Osterferien find die Brot
Betresf:
Mit B
(„ . Z
und Mehlkarten derjenigen Schuler. welche ihre
5 h l Darrmalz arbeitende Breunereien.
Ferien außerhalb des Stad#bezirle zubringen.
von den Hauceleuten an den Stadlmagilirat ab
zuliefern.
Rosenheim, den 24. März 1915. 2004
Stadtmagistrat.
Nr. 300 n 2135.
K. Staaleministerium de Innern.
B.konmachnen#.
über die Erhebung der Vorräte an
Malz und Malzleimen vom ?27. März
1915.
Gelegentlich der Beratungen uher die Bundesratsverordnung,
betressend die Regelung des
Verlehrs mit Gerste vom 0. März 1915 (R#l.
S. 139), ist seilgemelll worden, daß eine Erhe
bung über die vorhandenen Vorrüte an Malz
und Malzkeimen mit monlichser Beschleunigung
durchgeführt werden soll.
Auf Grund der Vundevratsverordnung vom
2. Febrnar 1915 über Vorratcerhebungen
R.-G. Bl. 5. 5 wird daher Folgendes angeordnet:
I. Wer am 27. März 1915 Vortäie an Malz
oder Malzeimen von insgesamt mehr als eimm
Doppelzentner in Gewahrsam hat. Dat diese.
Vorräle ohne jeden Abzug an biesem Tag der
Gemeindebehörde anzuzeigen.
In der Anzeige iit anzugeben. und zwar je
gesondert. für Malz und Malzleime:
1. Name. Stand und Wohnort desienigen,
der die Vorräte in Gewahrsam hat.
2. Namc. Stand und Wohnor! des
mers der Vorrate.
B3. der Ort. wo sich die Vorrate besinden,
4. die Menge in Zeninern.
Vorräte, die sich am DZr.
Eigentü-Mäarz
10915 auf
dem Transporl befinden, sind unverzuglich nach z
6 Sämrrkien
Zagich Saatlein; für hiesige
Gegend rafsend. Aleesamen für
den Boden unserer Gegend, feide
frei. Weiee. Iujernerlsee,/
und andere Kleearten. Grassamen,
für trockenen und feuchten
Boden. PFarkgrassamen, eng-
Die Anzeigen sind nach dem nachstehenden
Bordruck zu erstatten.
1!
II. Die Gemeindebehörden haben die Betriebe
hres Bezirkes, bei denen solche Vorräle zu verimuten
sind, z. B. Maslzereien, Vranereien, mit
Preßbhefesa.
brilen aller Art, Matzertraltsabrilen, Molz
çaffeefabrilen, sowie Getreide und Futtermill- 1
händler einschließlich der Genossenschaften, aufs
die Azzeigepflicht besonder? aufmerliam zu m
chen. Sie haben die Anzeigen zu prüsen, zu sam:
meln und bis spätestene 30. März 1015 an das,
Bekanntmachung.
Lie Erbebung der Erzeugnisse der
Hartosseltrocknereiam #. Mür: 101
betressend.
Vei den vielfacznen Klagen uber die: Knapp
heit au Erzenanissen der Kartoffeltrodterei
und der Kartofselftärlesabrilation il eine Zen
lellung darüber notwendig. welche Vorrale an
üiesen Erzeugnissen sich zurzeit noch im freien
Berlehr befinden.
Auf GGrund der Bundesratsverordnung vom
7. Jrpruar 1015 uber Vorratserhebungen
NBl. -. 51 wird daher Folgendes angeordnet:
1. Wer am 590. März 1915 Vorräte der nach
bezeichneten Waren:
:1) Vartosselschnitzel.
I!) Kartosselfloc Karloffelgriessslod
NKartosselwalzmehl.
1) Kartoffelllärlemehl.
1.) trodene Kartosselftärke,
I) seuchte Kartosselltärke.
) Stürlesirup, Bier-, Essig= u. Rumconleur,
„hl Slärlezuder (Traubenzucker).
1) Dertrin.
in Gewahrsam hat. ifl verpslichtet, diese
Borräteundihre Eigentümer der Ö###
ltriktsverwmaltungsbehörde lreis
unmittelbaren Sladtmagistrat bezum.
Trausport befinden. sind unver zuglich nach dem
Enu sang onem Empfänger anzuzeigen.
Von der Anzeigepflicht sind besreit:
können Vorräle, die verschwiegen worden sind,
durch Urteil für den Staat versfallen erllär:
werden.
Bezirlsamt bis zum 30. März 1815 an
zuzeigen. · -
Damen-Strohhüte
verden zum Uumfaffonieren angenommen bel
J. Driendl’s Nachf.,
Max-Josefe-Platz
23.
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gelbe. runde und * lange.Sedt Banssr an mih Kiesssperer
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#lter Bahn- ei Waete dest eeihsnfolge nach weinkelterei Nuhpolding, Obb.
und Expreßgut-Sendung prompt.ch leute Ser 10 eichl Dersende Gebinde von # ah
Schreiben n an, gegen Nachnahme.
Auber . [— Aonst. S## ber, bonsirrerdes nehme ich uonen.
Lilefon 100. 2288 lot zurlck.
Diejenigen, deren
l neten Waren
rdie
befi nden
I. Die Anzeigen sind nach einem vorgeschrie Die Gemeindebehorden
Nack##usfung der Angaben die Vorräte und die
heuen Formular. welcher heim
Zimmer Nr.
III.
tige oder unvolir lundige
mit Gesangnis bis zu secht
Weld trafe bis zu 10000 Mari
rannen Vortrate. die verichwieg. n worden find.
fur den Sina versalen er
durch ein Urteil
klläri merden.
Wer sahrtaßig
Glund dicser
Anlnaft.
die
naten bestraft.
Rosenheim, den 22. März 1915.
Stadtmagistrat.
K. Statiftische Landesamt einzusenden.
Vorramengen nach 1
lungs bezirlen zusammenzuĩtellen und das End
hat die
ergebnie für das Königreich bi-.
1915 dem Keiserlichen
- mitzuteilen.
Drei Stuck der
* Ztaatminif nerium des
Die einzelnen Anmeldungen find-#beWahren
III.
geseizl en Fri: eritattet
mit Gefängnis
FIalma- L
Kreser-Verein
Rosenhelm E. V.
Wir erfüllen hiermit die traurige
Pflicht, die geehrte Mitglic
schaft von dem erfolgten Ableben
unseres Kamcraden, des
Kerrn Jonsef Wührer
Taglöhner
Mitglied der Sterbekasse,
n Kenntnis * seben und laden
u dessen am Freitag. d. 26. März
sachmitenge 1 Uhr stattfindenden
Beerdigung freundlichst ein.
Die Vorstandschaft.
Ausstellung um 12½ Uhr vor
dem Fahnenquartier (Innstraße)
— Neuaaleis.
keGeerdiaung. des verflorbenen
ue He##
r□J□Ja
——
kindet Erul last den 26. Wärz nachmitiagqs
1 Uhr Ka.
Dlemrerpne im Vereintlona
um hald 1
Um Wt Teilnahme —
#e# ##s#s.
E#hesueltthe en
e 7
— kuseer
Vorrute anu den
*Duoppel dentner nichi mberneigen.
In die An zeigen sind nicht aulzanehmen Vor
welche jich in Eigenium der Trocenkartof
sel Vero erlung »gesellichaftem. b.
Stadtmagittrat
2erhalllich i#t, zu erilallen.
Wer die Anzeige vorsatzlich nicht in der
gese bien Frin erftatlet oder wissenelich unr ich
« Angaben macht.
Monalen oder mit
Belummachu * verpflicht el imt.
nicht in der gesetzten Frift erteilt oder unrichtige
oder unvollnändige Angaben macht.
Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermogensfalle
mit Gesängnis bie-Stati'tischen
Amt
Zufammenstellung sind dem
inogesam:
ige
H. in Berlin ..
’ r:.1«cnbc!mll.
lIUFUJTUIIL
I1«D’
J.
mpnxs
unlerliegen.
Munc
Dr.
bestraft; auch
z:n der er auf
wird mit
oder Firma-Wohnort.
ich
en scMo
Diens
iristsverwal-Wer
die Anzeige vorsäplich nicht in der Ot.
oder missenelich unrichlige
oder umolifländige Angaben macht,
bis zu 2 Monaten oder mit
wird
Stockisch 3
frischgewaßerte, jowie diverse
Fische und Käse
empfiehlt 2121
Seb. Zoliner'’s WW.
Keiserstrahe 20.
Bienenzucht
Ob- und Garlenban-Geflügelzucht=
liefert 392
Franz Konrad
vorm. Johy. Mart. Baur
Nosenheim#
Innstraße 16 Telefon 44.
Wostebilsschas E
(Eler-Ersfatz)
1v Drobe · Vackchen zu 10 ersehi
Eer. — Blite jede Hauslrau walle
elnen Versuch machen. Erhlilich im
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kauft zu höchsten Preisen. 566 2568
————t
Fs
Wer sahrlafssig die Auskunft.
(vrut * dieser Belannit ach zung verpflichtet imt.
l: in der gesenzten Fr. erteill oder unrich
oder Unvolljtundige Angaben macht, wird
mit Geldftrafe bis zu 3000 Mart oder im Un
vermegenofalle mit Gesangnis bis zu sechs Mo
ler'uchen und seine
Lon dieser Befugnie überiall Gebrauch
en. wo Anhaltspunlte fur unrichtige Ange
-.. ich
erkläre en!
Hiermit erllä wir
daß am 27.
b wir ·
zu der er auf
sind berechligl. zur
der Aneigepflichtigen zu un
Bucher prüfen iu lassen. Sie
en. den 20. Marz 1912.
Arhr. von Soden Frannhofen.
Vordruck füe die Anteln-:
Name und Stand
. Wohnung
März 1715 die nachstehend
angegebenen Vorräte an Malz und Malzkeimen
in Gewahrsam hatte (u11
zum 3. Aprill Malz: Zir., lagernd in
in
Tigentümer
U(Mame. Stand u. Wor no: 5
Innern vorzulegen. Malzkeime Ztr., lagernd in
forgfältig auf- Eizentümer . ..
ssandhtsus
,den. ’ULZ:;1(.-1.’..
««T·»1rri»1)1"j;1i
HIZMIUUUUMUUI
cmä Du RegelunqdusInhebts
brotqstkcdeunthsl
Das an Staateministerium des
Innernhat unterm 13. März 1915
folgende Entschließung erlassen
Vorbehalich anderwerter Re.
gelung ist daran testzuhalten.
doß Knorrs Hafermehl unter
die Beschlagnahme zu Gunsten
des Kommunalverbandes nach
§# der Bundesratsverordnung
dom 25. Januar 1915 fällt
Veräuherungen solchen Mehles
find darnach nur mit Zustimmung
des zuständigen Kommunalverbandes
zulässig. 2005
Rosenheim, 23. März 1915.
Stadtmagistrat.
Lerlangen Sie
meine
bulge.
n reielll.e
Munnhne
« für Verpenhsnn
Sahneegn ##nn, aratis und kranke:
50 Uüm beo##intes mWmrm
von 4 5.60 an. *1016
Ebrit. Orabtgesiechtesfabrit
Memmingen J□## —
ie verehrl. Leser werden hoflich
Kebeten, bei Bestellungen odor
Einkaufan, welche auf Grund hier
abgedruckter Annonoen erfolgen,
uch ausdrücklich# suf den „Ronsnenhelmer
Am###- berufen zu wollen.