Metadata : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Uummer  71

teten  wir  1500  Gewehre.  Auch  auf  den  übrigen
Fronten  ist  ein  günstiges  Fortschreiten  der  Operationen
  für  die  Oesterreicher  zu  erblicken.  (Z.)

Dae  österreichische  Vordringen  in
e  ukowina.

Budapesl,  25.  März.  Das  Vordringen
unserer  Truppen  nördlich  von  Czernowitz  hält
an.  Unsere  Truppen  drängen  unter  fortgesetztem
Feuerlampf  die  Nussen  zurück  und  stehen  x.
an  mehreren  Punkten  unmittelbar  vor  der
mänischen  (brenze.  ()3.)

Chinaund.Japan.

Kopen  hagen,  25.  März.  „Nußloje  Slowo“

  meldet  aus  Peling,  daß  bei  den  Konse- 



MRosenhelmer  Unzelger.

Christiania.  25.  März.  Die  „Morning
Post“  erhält  von  ibrem  Korrespondenten  in  Tolio
  solgende  Mitteilungen:  Die  Zeilungen  in
Tokio  bringen  Unterredungen  mil  Mitgliedern
des  Militärs.  worin  die  Möglichteit,  nach
Chinas  Hauptstadt  zu  marschieren,  lebhaft  erörtert
  wird.  Die  Londoner  Zeitungen  warnen
Japan  vor  herauesordernder  Politil.  Der  lleinfe
Funle  slönne  jetzt  China  in  Flammen  setzen.
China  macke  ehrlickee  Versucke,  Japan  entgegenukommen.
  Es  würden  schwer  lösliche  Verwick
lungen  insolge  einer  Anvasion  Zapan=  ent
tehen.  An  diesen  würde  Zapan  allein  Schuld
haben.  Deolialb  würden  ernüliche  Vorskellun
gen  in  der  japanischen  Botschaft  vorgenommen.

 

jeder  Apothele  erbältlich.  (400%%  Umrühren.
3.  Nebenhin  ein  Schasj  siellen  mil  zwei  Stangen
  dorari  zum  Abtropfen.

.  Der  Hafer  muß  eine  gule  Viertelstunde
in  der  Beize  bleiben  und  gm  gewendel  werden.

5.  Nach  dem  Abtropfen  den  Haser  dünn  auf
dem  Boden  ausbreilen  und  umschaufeln,  bis  er
troden  islI.

Das  Beiten  mit  Sublimoform  wird  ange
wendet  für  Weizen,  Gerste  und  Haser,  nicht  aber
für  Roggen.  (Für  Maognen  gehört  dar  Beiz;
fublimat.)  Das  Zuklimdiorm  wirkt  glbiezeilig
gegen  Saneeidlimmel  und  gegen  Brandbejall,
aber  nicht  gegen  den  Flugbrano  des  Weizen
und  der  (Gersle.  Es  wird  in  Flaschen  von  ver

 

 

 

märz  71913
ist,  jede  gewünschte  Menge  Sublimoform  aus
der  Flasche  zu  entuchmen.  Das  Mittel  kann
durch  alle  Apotheken  zu  dem  gleichen  Preis  wie
von  der  Kgl.  Bayer.  Agrilulturbotan.  Anftalt
in  München  bezogen  werden.

Im  lommenden  Jahre  i'l  wieder  auf  mehr
Hajerbrand  zu  rechnen,  weil  wegen  des  trodenen
Augustwetlers  im  vorigen  Jahre  das  Brand
pulver  weithin  verschleppt  merden  konnie.  Dazu
tommt  noch,  das  gemäß  Bundesraldveroro
nung  die  aufs  Tagwerl  treffende  Saatgulmeine
eine  Heinere  in  als  in  anderen  Jahren.  An
eiichti#s  bieser  Talsachten  ist  also  das  Beizen  des
Getreider  heuer  ganz  besonders  nolwendig
  und  kann  mit  geringen  Kosten  auch

Jreitag,  26.

 

 

renzen  im  Ministerium,  die  unter  dem  Vorsitze  —  schiedener  Große  geliesert,  und  zwar:  on  jedem  Landwirt  ausgeführt  werden.  (1  ur.
Auawichtai  und  unter  schresun  der  Pro  Aus  dem  He#rksan  tsblaste.usreich-nd  für  „  rr.  Cerreide,  Preis  1.  M..  nakant  iu  krizen  lotter  14  2,  in,  pezer
memläentere.  sennken;  beschtohik  wure,  a-  Belreff:  BReizen  des  Saatnelreider  besondern  der  Hasers.eihend  für  10  Kr.  Geireide,  Preis  1.50,  Mtl.,  aber  einem  (#ewinn  von  oft  vielen  Fentnern.
pan  einige  Zugefländnisse  zu  machen.  Die  Lage  Sreichend  für  20  Zlr.  erzein,  Preis  2.60  Ml.  was  in  dieser  erniten  zeit  Lefonder?  zu  be
bleibe  aber  nach  wie  vor  recht  ernst.  Zur  Ver  1.  Duünnmaschige,  saubere  Kunitdungersäcke  austeichend  für  *)*  Pelei.  Preis  2.60  Ml.  acien  in!
teidigung  Tsinglaus  wird  die  45.  Brigade  und  halb  mil  Haser  füllen  und  ganz  oben  zubinden.  Auf  jede  Flaiche  iln  eine  gencur  GCebrand.-  9  GEa*.Iaaaææ  —  —
ein  gemischtes  Regiment  gebildel,  welches  in  2.  In  den  Beiztrog  lamm  au!!  17)  Liler  GAawbein  auss  geliebl;  uußerdem  sind  Teil#triche  Wetterterichl  fut  Freilag,  den  !7.  Marz:
Tsingtan  bis  zum  Friedensschluß  bleiben  soll.)  Wasser  ein  Viertellit  er  Formalin.  Dieses  ill  in  ngebh  l,  de  es  ohne  Schwierigleit  rnogli.  Nieder'#llage,  leich:e  Ablulliung.

dem  Empfang  von  dem  Empsänger  anzuzeigen.  Vorr.  12.  ie  sich  am  20.  Mär;  1015  auf  dem  Geldstrafe  bi?  zu  10777%.  Mark  beitraft:  auch

B-ka#n#stmachung.
Kontrolle  des  Brot  u.  Mehl
verbrauchs.

Beginn  der  Osterferien  find  die  Brot

Betresf:

Mit  B

(„  .  Z
und  Mehlkarten  derjenigen  Schuler.  welche  ihre
5  h  l  Darrmalz  arbeitende  Breunereien.

Ferien  außerhalb  des  Stad#bezirle  zubringen.
von  den  Hauceleuten  an  den  Stadlmagilirat  ab
zuliefern.
Rosenheim,  den  24.  März  1915.  2004
Stadtmagistrat.
Nr.  300  n  2135.
K.  Staaleministerium  de  Innern.

B.konmachnen#.

über  die  Erhebung  der  Vorräte  an
Malz  und  Malzleimen  vom  ?27.  März
1915.

Gelegentlich  der  Beratungen  uher  die  Bundesratsverordnung,
  betressend  die  Regelung  des
Verlehrs  mit  Gerste  vom  0.  März  1915  (R#l.
S.  139),  ist  seilgemelll  worden,  daß  eine  Erhe
bung  über  die  vorhandenen  Vorrüte  an  Malz
und  Malzkeimen  mit  monlichser  Beschleunigung
durchgeführt  werden  soll.

Auf  Grund  der  Vundevratsverordnung  vom
2.  Febrnar  1915  über  Vorratcerhebungen
R.-G.  Bl.  5.  5  wird  daher  Folgendes  angeordnet:


I.  Wer  am  27.  März  1915  Vortäie  an  Malz
oder  Malzeimen  von  insgesamt  mehr  als  eimm
Doppelzentner  in  Gewahrsam  hat.  Dat  diese.
Vorräle  ohne  jeden  Abzug  an  biesem  Tag  der
Gemeindebehörde  anzuzeigen.

In  der  Anzeige  iit  anzugeben.  und  zwar  je
gesondert.  für  Malz  und  Malzleime:

1.  Name.  Stand  und  Wohnort  desienigen,
der  die  Vorräte  in  Gewahrsam  hat.

2.  Namc.  Stand  und  Wohnor!  des
mers  der  Vorrate.

B3.  der  Ort.  wo  sich  die  Vorrate  besinden,

4.  die  Menge  in  Zeninern.

Vorräte,  die  sich  am  DZr.

Eigentü-Mäarz

  10915  auf

dem  Transporl  befinden,  sind  unverzuglich  nach  z

 

6  Sämrrkien
Zagich  Saatlein;  für  hiesige
Gegend  rafsend.  Aleesamen  für

den  Boden  unserer  Gegend,  feide
frei.  Weiee.  Iujernerlsee,/
und  andere  Kleearten.  Grassamen,
  für  trockenen  und  feuchten
Boden.  PFarkgrassamen,  eng- 



          

Die  Anzeigen  sind  nach  dem  nachstehenden

Bordruck  zu  erstatten.
1!

II.  Die  Gemeindebehörden  haben  die  Betriebe
hres  Bezirkes,  bei  denen  solche  Vorräle  zu  verimuten
  sind,  z.  B.  Maslzereien,  Vranereien,  mit
Preßbhefesa.
brilen  aller  Art,  Matzertraltsabrilen,  Molz
çaffeefabrilen,  sowie  Getreide  und  Futtermill-  1
händler  einschließlich  der  Genossenschaften,  aufs
die  Azzeigepflicht  besonder?  aufmerliam  zu  m
chen.  Sie  haben  die  Anzeigen  zu  prüsen,  zu  sam:
meln  und  bis  spätestene  30.  März  1015  an  das,

Bekanntmachung.
Lie  Erbebung  der  Erzeugnisse  der
Hartosseltrocknereiam  #.  Mür:  101
betressend.

Vei  den  vielfacznen  Klagen  uber  die:  Knapp
heit  au  Erzenanissen  der  Kartoffeltrodterei
und  der  Kartofselftärlesabrilation  il  eine  Zen
lellung  darüber  notwendig.  welche  Vorrale  an
üiesen  Erzeugnissen  sich  zurzeit  noch  im  freien
Berlehr  befinden.

Auf  GGrund  der  Bundesratsverordnung  vom
7.  Jrpruar  1015  uber  Vorratserhebungen
NBl.  -.  51  wird  daher  Folgendes  angeordnet:


1.  Wer  am  590.  März  1915  Vorräte  der  nach
bezeichneten  Waren:

:1)  Vartosselschnitzel.

I!)  Kartosselfloc  Karloffelgriessslod

NKartosselwalzmehl.

1)  Kartoffelllärlemehl.

1.)  trodene  Kartosselftärke,

I)  seuchte  Kartosselltärke.

)  Stürlesirup,  Bier-,  Essig=  u.  Rumconleur,

„hl  Slärlezuder  (Traubenzucker).

1)  Dertrin.
in  Gewahrsam  hat.  ifl  verpslichtet,  diese
Borräteundihre  Eigentümer  der  Ö###
ltriktsverwmaltungsbehörde  lreis
unmittelbaren  Sladtmagistrat  bezum.

Trausport  befinden.  sind  unver  zuglich  nach  dem
Enu  sang  onem  Empfänger  anzuzeigen.
Von  der  Anzeigepflicht  sind  besreit:

können  Vorräle,  die  verschwiegen  worden  sind,
durch  Urteil  für  den  Staat  versfallen  erllär:

werden.

 

Bezirlsamt  bis  zum  30.  März  1815  an
zuzeigen.  ·  -

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verden  zum  Uumfaffonieren  angenommen  bel

J.  Driendl’s  Nachf.,

Max-Josefe-Platz
  23.

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—V
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rte.  W  Sa
WMl  e  eic.  Runslelrũbensames
  gelbe.  runde  und  *  lange.Sedt  Banssr  an  mih  Kiesssperer
1  2  (Obstbäume
en-  un
Ale  Gemüsesamen.  Steckjzwie=  Ker  zen

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Tun#dinger

billigflen  Tagespreisen.  Super  ·

mslsfran  Vorral  kausen.

er  von  Tag  iu  Tag.
K  großer  Mühe  #mlongen,
elnen  ganten  Eisenbabnwaggo

prima  Kernseife

noch  dillig  vinhuaen=  Einug  und

bat  dillig  abzugeben  von  2  Jden
aufwwä#ls,andmenos.  2881

Heinurich  Stöckl,
Bad  Lcondardevfunzen  bel  Rolenbeim

S—  —  1

 

allein  dadurch  in  es  möglich  noch  #  1
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Afiseft.  Mfamen-  und  Sarien]  #  *.  —  5  *  Well.  .

bdünger,  Eisenoltriol.  ren  nden  Prins
öck  Kt  i

Tuttermittel

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Kälbermehl,  bestbewährtes  vorm

  .  #tück

 

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kund  t  eS.

10  #.  linlertes  B

Obst-Wein

arantiert  rein.  dbe  gesun- 



0  Stcc  Griekumichia
zagliches  Futtermittel  zur  Auf.  ö  Stück  ris  Ste  tö  Sb  nt#  1n
mcht  von  Jungvieb.  Aniterlata.  die  Al.#he  Leon-n  nur  tten  sehr  beliebt;  Wuposet  in
E  “  bämereien  e###kn  1u°41.  bekannter  Güte  J.  Zeller,  Obstfür
  #lter  Bahn-  ei  Waete  dest  eeihsnfolge  nach  weinkelterei  Nuhpolding,  Obb.
und  Expreßgut-Sendung  prompt.ch  leute  Ser  10  eichl  Dersende  Gebinde  von  #  ah
Schreiben  n  an,  gegen  Nachnahme.
Auber  .  [—  Aonst.  S##  ber,  bonsirrerdes  nehme  ich  uonen.
Lilefon  100.  2288  lot  zurlck.

 

Diejenigen,  deren
l  neten  Waren

rdie

befi  nden

I.  Die  Anzeigen  sind  nach  einem  vorgeschrie  Die  Gemeindebehorden
Nack##usfung  der  Angaben  die  Vorräte  und  die

heuen  Formular.  welcher  heim
Zimmer  Nr.

III.

tige  oder  unvolir  lundige
mit  Gesangnis  bis  zu  secht
Weld  trafe  bis  zu  10000  Mari

rannen  Vortrate.  die  verichwieg.  n  worden  find.
fur  den  Sina  versalen  er

durch  ein  Urteil
klläri  merden.

Wer  sahrtaßig
Glund  dicser

Anlnaft.

die

naten  bestraft.

Rosenheim,  den  22.  März  1915.
Stadtmagistrat.
K.  Statiftische  Landesamt  einzusenden.
Vorramengen  nach  1
lungs  bezirlen  zusammenzuĩtellen  und  das  End

hat  die

ergebnie  für  das  Königreich  bi-.
1915  dem  Keiserlichen
-  mitzuteilen.
Drei  Stuck  der
*  Ztaatminif  nerium  des
Die  einzelnen  Anmeldungen  find-#beWahren

III.
geseizl  en  Fri:  eritattet

mit  Gefängnis

FIalma-  L
Kreser-Verein

Rosenhelm  E.  V.
Wir  erfüllen  hiermit  die  traurige
  Pflicht,  die  geehrte  Mitglic
schaft  von  dem  erfolgten  Ableben
unseres  Kamcraden,  des

Kerrn  Jonsef  Wührer

Taglöhner
Mitglied  der  Sterbekasse,
n  Kenntnis  *  seben  und  laden
u  dessen  am  Freitag.  d.  26.  März
sachmitenge  1  Uhr  stattfindenden
Beerdigung  freundlichst  ein.
Die  Vorstandschaft.

Ausstellung  um  12½  Uhr  vor
dem  Fahnenquartier  (Innstraße)

—  Neuaaleis.
keGeerdiaung.  des  verflorbenen
ue  He##

r□J□Ja
——

kindet  Erul  last  den  26.  Wärz  nachmitiagqs
  1  Uhr  Ka.
Dlemrerpne  im  Vereintlona
um  hald  1
Um  Wt  Teilnahme  —
#e#  ##s#s.

E#hesueltthe  en
e  7

—  kuseer

 

 

Vorrute  anu  den

*Duoppel  dentner  nichi  mberneigen.
In  die  An  zeigen  sind  nicht  aulzanehmen  Vor

welche  jich  in  Eigenium  der  Trocenkartof
sel  Vero  erlung  »gesellichaftem.  b.

Stadtmagittrat

2erhalllich  i#t,  zu  erilallen.

Wer  die  Anzeige  vorsatzlich  nicht  in  der

gese  bien  Frin  erftatlet  oder  wissenelich  unr  ich

«  Angaben  macht.
Monalen  oder  mit

Belummachu  *  verpflicht  el  imt.
nicht  in  der  gesetzten  Frift  erteilt  oder  unrichtige
oder  unvollnändige  Angaben  macht.
Geldstrafe  bis  zu  3000  Mark  oder  im  Unvermogensfalle
  mit  Gesängnis  bie-Stati'tischen

  Amt

Zufammenstellung  sind  dem

 

inogesam:

ige

H.  in  Berlin  ..
’  r:.1«cnbc!mll.

 

lIUFUJTUIIL

I1«D’
J.

  

mpnxs
unlerliegen.

Munc

Dr.

bestraft;  auch

z:n  der  er  auf

wird  mit
oder  Firma-Wohnort.


ich

en  scMo

Diens
iristsverwal-Wer

  die  Anzeige  vorsäplich  nicht  in  der  Ot.
oder  missenelich  unrichlige
  oder  umolifländige  Angaben  macht,
bis  zu  2  Monaten  oder  mit

wird

 

Stockisch  3

frischgewaßerte,  jowie  diverse
Fische  und  Käse
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Fs

 

Wer  sahrlafssig  die  Auskunft.
(vrut  *  dieser  Belannit  ach  zung  verpflichtet  imt.
l:  in  der  gesenzten  Fr.  erteill  oder  unrich
oder  Unvolljtundige  Angaben  macht,  wird
mit  Geldftrafe  bis  zu  3000  Mart  oder  im  Un
vermegenofalle  mit  Gesangnis  bis  zu  sechs  Mo

ler'uchen  und  seine
Lon  dieser  Befugnie  überiall  Gebrauch
en.  wo  Anhaltspunlte  fur  unrichtige  Ange

-..  ich
erkläre  en!
Hiermit  erllä  wir

daß  am  27.
b  wir  ·

   

zu  der  er  auf

sind  berechligl.  zur

der  Aneigepflichtigen  zu  un
Bucher  prüfen  iu  lassen.  Sie

en.  den  20.  Marz  1912.
Arhr.  von  Soden  Frannhofen.

Vordruck  füe  die  Anteln-:

Name  und  Stand

.  Wohnung
März  1715  die  nachstehend

angegebenen  Vorräte  an  Malz  und  Malzkeimen
in  Gewahrsam  hatte  (u11

zum  3.  Aprill  Malz:  Zir.,  lagernd  in
in
Tigentümer
U(Mame.  Stand  u.  Wor  no:  5
Innern  vorzulegen.  Malzkeime  Ztr.,  lagernd  in
forgfältig  auf-  Eizentümer  .  ..
ssandhtsus
,den.  ’ULZ:;1(.-1.’..

««T·»1rri»1)1"j;1i

HIZMIUUUUMUUI

cmä  Du  RegelunqdusInhebts
brotqstkcdeunthsl
Das  an  Staateministerium  des
Innernhat  unterm  13.  März  1915
folgende  Entschließung  erlassen
Vorbehalich  anderwerter  Re.
gelung  ist  daran  testzuhalten.
doß  Knorrs  Hafermehl  unter
die  Beschlagnahme  zu  Gunsten
des  Kommunalverbandes  nach
§#  der  Bundesratsverordnung
dom  25.  Januar  1915  fällt
Veräuherungen  solchen  Mehles
find  darnach  nur  mit  Zustimmung
des  zuständigen  Kommunalverbandes
  zulässig.  2005
Rosenheim,  23.  März  1915.
Stadtmagistrat.
Lerlangen  Sie

meine
bulge.

  

n  reielll.e

Munnhne

«  für  Verpenhsnn
Sahneegn  ##nn,  aratis  und  kranke:
50  Uüm  beo##intes  mWmrm
von  4  5.60  an.  *1016

Ebrit.  Orabtgesiechtesfabrit
Memmingen  J□##  —

 

 

ie  verehrl.  Leser  werden  hoflich
Kebeten,  bei  Bestellungen  odor
Einkaufan,  welche  auf  Grund  hier
abgedruckter  Annonoen  erfolgen,
uch  ausdrücklich#  suf  den  „Ronsnenhelmer
  Am###-  berufen  zu  wollen.