Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr.  45.  567
Nr.  26717.

Bekanntmachung,  Anderung  in  dem  Stande  und  der  Einteilung  der  Messungsämter  betreffend.

K.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Im  Mamen  SBeiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  15.  August  1910  zu  genehmigen
geruht,  daß  vom  1.  September  1910  an  das  Messungsamt  Blieskastel  aufgehoben  und
der  Messungsbezirk  Blieskastel  sowie  die  zur  Zeit  zum  Messungsbezirke  Zweibrücken
gehörenden  Gemeinden  Bliesdalheim,  Breitfurt,  Niedergailbach  und  Walsheim
dem  Messungsamte  St.  Ingbert  zugeteilt  werden.

München,  den  17.  August  1910.
J.  A.

Staatsrat  v.  Brennig.

 

 

Nr.  26722.
Bekanntmachung,  die  Staatsschuldenverwaltung  betreffend.

4#Staatsministerinm  der  Finanzen.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  15.  August  1910  anzuordnen
geruht,  daß  beginnend  mit  dem  1.  Oktober  1910  die  Geschäfte  der  Eisenbahnbau-Dotations=Hauptkasse
  und  die  Geschäfte  des  Buchhaltungsdienstes  der  Grundrenten-Ablösungskasse  der
Staatsschuldentilgungs-Hauptkasse  übertragen  werden  und  daß  von  diesem  Zeitpunkt  an
letztere  Kasse  die  Bezeichnung  „Hauptkasse  der  Staatsschuldenverwaltung“  zu  führen  hat.

Die  Buchführung  und  Rechnungsstellung  über  die  allgemeine  Staatsschuld,  die  Eisenbahnschuld,
  die  Grundrentenablösungsschuld  und  die  Landeskulturrentenschuld  hat  wie  bisher  getrennt
zu  erfolgen.

München,  den  17.  August  1910.

Dr.  v.  Pfaff.