Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

— 82 — 
die gegemwärtige Gefahr und die Nothwendigkeit neuer Anstrengunden zur 
Bewahrung Unserer Selbstständigkeit vorüber seyn wird: Meine Vorsorge 
wird Eurem Fleiß wirksam entgegen kommen. 
Eine wohlthätige, die Lasten des Staats gleich vertheilende Verfas- 
sung, eine zweckgemäße Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine ge- 
rechte und pünktliche Justizpflege, die nicht länger durch die Last der For- 
men den Lauf des Rechts beschränken und hemmen wird, diese Säulen der 
öôffentlichen Wohlfahrt, werden Euern innern Hautzzhalt friedlich beschirmen. 
Eure kriegslustige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen an- 
dern Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen. Die Diener 
der Kirchen werden fernerhin die ehrwürdigen Bewahrer des valterlichen 
Glaubens seyn. 
Euren Lehranstalten, den vieljährigen Pflegerinnen deutscher Kunst 
und Wissenschaft, werde Ich Meine besondere Aufmerksamkeit widmen, und 
wenn der Preußische Thron noch nach Jahrhunderten, auf den Tugenden 
des Friedens und des Krieges dauerhaft gegründet, die Freiheit des deut- 
schen Vaterlandes bewacht, so werdet auch Ihr den Vorzug theilen, der 
dem Preußischen Namen gebührt, und in den Jahrbüchern des Preußischen 
Ruhms, brave Sachsen, wird die Geschichte auch Euren Namen verzeichnen. 
Wien, den #2sten Mai 1815. 
Friedrich Wilhelm. 
  
CTo. 285.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.