Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

(No.  286.)  Bekanntmachung  vom  7ten  Juni  1815.,  betreffend  das  Verbot  des  Tragens
  ehemaliger  Westphälischer  Orden  und  Ehrenzeichen.

S'en-  Majestät  der  König  haben,  mittelst  Allerhöchster  Kabinetsordre  vom
20sten  Februar  d.  J.,  festzusetzen  geruhet,  daß  keinem  Höchst  Ihrer  Unterthanen
  gestattet  werden  soll,  die  von  der  ehemaligen  Westphälischen  Regierung
  erhaltenen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu  tragen,  weshalb  insbesondere
auch  den  in  diesseitigen  Diensten  stehenden  Soldaten  das  Tragen  der  Wesstphälischen
  Verdienst-Medaille  unterfagt  ist.

Wien,  den  7ten  Juni  1815.

Der  Staats-Kanzler
Fürst  v.  Hardenberg.