(No. 286.) Bekanntmachung vom 7ten Juni 1815., betreffend das Verbot des Tragens
ehemaliger Westphälischer Orden und Ehrenzeichen.
S'en- Majestät der König haben, mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom
20sten Februar d. J., festzusetzen geruhet, daß keinem Höchst Ihrer Unterthanen
gestattet werden soll, die von der ehemaligen Westphälischen Regierung
erhaltenen Orden und Ehrenzeichen zu tragen, weshalb insbesondere
auch den in diesseitigen Diensten stehenden Soldaten das Tragen der Wesstphälischen
Verdienst-Medaille unterfagt ist.
Wien, den 7ten Juni 1815.
Der Staats-Kanzler
Fürst v. Hardenberg.