Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Allgemeine  Methode  der  Stückvermessung  (Liniennetz).

8  36.

1)  Die  Stückvermessung  hat  zuerst  mit  der  Schaffung  eines  umfassenden  und  festverbundenen
  Liniennetzes  in  dem  jeweiligen  Aufnahmsbezirke  zu  beginnen.

Von  den  gegebenen  Dreiecks=  und  Polygon-Seiten,  bezw.  von  neu  festgelegten,  in  diesen
durch  Abmessung  bestimmten  Punkten  ausgehend,  hat  der  Geometer  Transversal-Linien  bis
zu  anderen  derartigen,  in  gleicher  Weise  bestimmten  Punkten  zu  messen.  Zwischen  diesen
Transversal-Linien,  bezw.  zwischen  diesen  und  den  Dreiecks=  oder  Polygon-Seiten  sind  dann
weitere  Messungslinien  von  solcher  Anzahl  und  Auswahl  festzulegen,  daß  von  denselben  ab
mittelst  kurzer  rechtwinkliger  Abstände  oder  durch  unmittelbare  Schuitte  und  Verlängerungen
die  aufzunehmenden  Grenzen  und  sonstigen  Gegenstände  aufgemessen  werden  können.

2)  Bei  regelmäßigen  Feldlagen  und  beim  Vorhandensein  gerader  Steinlinien  sind  diese
letzteren  zu  Messungslinien  zu  wählen.

3)  Die  Rücksicht  auf  die  Blatt-Eintheilung  der  bayrischen  Landesvermessung  macht  es
erforderlich,  Messungslinien  möglichst  nahe  an  die  Blattgrenzen  zu  legen,  welche  zugleich  nach
Thunlichkeit  in  die  Polygonseiten  direkt  einzubinden  sind.

4)  Im  freien  Felde  ist  bei  Auswahl  der  Messungslinien  neben  der  Rücksicht  auf  genaue
  und  erleichterte  Aufnahme  auch  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  daß  bei  der  späteren
Flächen-Berechnung  (vergl.  §  61  Ziffer  2)  —  insbesondere  für  schmale  langgestrecte  Grundstücke
  —  thunlichst  Naturmaaße  benützt  werden  können.

5)  Reicht  namentlich  in  geschlossenen  Ortslagen,  das  gegebene  Polygonnetz  nicht  aus,
um  das  gesammte  Detail  mittelst  der  in  Ziffer  2  erwähnten  linearen  Operationen  zu  gewinnen,
  so  kann  der  Stückvermesser  einen  untergeordneten  Zug  einlegen,  dessen  letzter  Punkt
eventuell  wenigstens  durch  Streckenmessung  zu  controliren  ist.  Ebenso  können  isolirte  Sackpunkte
  in  die  Hofräume  2c.  vorgeschoben  werden.

Liegen  in  solchen  Fällen  die  Ausgangspunkte  im  Alignement  einer  Strecke,  so  sind
bei  der  Winkelmessung  stets  deren  beide  Endpunkte  einzustellen.  Die  Winkel  sind  auf
Minuten  zu  messen  und  alle  Daten  der  Längen=  und  Winkelmessung  direkt  in  den  Handriß
einzutragen.