15 der zu Bestgheim in Unmtersuchung ge- Va#mes" neben dem Ersotze des Scha-„Mommene
Carl Gotlieb Rampmaier, dens und Bezahlung der Uncersuchungs-#on
Gemmingen im Großberzogihum ( Kosten eine olermenalliche Festungs,
„Baden, wegen zweler Diebstähle, neben Arbelt;
Bezahlung seiner Arrest= Azungs= und 24. gegen Jakob Geiter, von Pleldels-„Umersuchungs-Kosten'zu
oter monatbi- beim, Oberamts Marbach, wegen Wldercher
Festungsstease und nachheriger Aus- setzlichkelt gegen einen. Gensd'armes und
cselsung aus den Kbniglichen Staaten; nunerlaubten Gewehr-Beslees, neben Conau,
der zu Backnang in Untersuchung ge- siskation des Gewehrs und Bezahlung
kommene Johan## Georg Kugler, von feiner Arrest= Azungs-, auch 3 der Un-Mannenberg,
Oberames Welzheim, wegen tersuchungs-Kosten, eine drei und ein,
wiederholten Diebstabls, Asotie unb Va- Halbmonarliche Festungsstrafe;
alrens, neben dem Ersatze des Schadens 35. gegen Johann Georg Koch, geweseand
Bezahlung selner Arrest= Azungs- nen Anwalt zu Rledenberg, Oberamts
und Untersuchungs-Kosten, zu vierme- Stuttgart, wegen elgenmächtiger Anleh-A#tlicher
Festungsstrafe. nung eines Kapltals von 200 fl., und
An „7. März wurde: des der Gemeinde Kasse dodurch zugeon.
gegen den zu Brackenb-im in Verbaft fuͤgten Schadens, sodann wegen wledergekommenen
Heter Dreyd, end, Bäckers- bolter Diebstähle und fortgesetzter Waldgesellen
aus Helwing in Frankreich, we- Ercesse, neben Bereb lung der Untetsugen
großen unb ausgezeichneten Dleb- chungs-Kosten, und Erses der ange-T
neben dem Ersabe bes Schadens liehenen i1 00 si. nebst Zinsen, auch des
und der Kosten, unter Elnrechnung eines durch seine Wold-Ercesse verursochten
Wells des erstandenen Arrestes eine Schadens, eine vlermonatliche selner
drei und einhalbm onatliche Fe- schwachen Koͤrper · Beschaffenhelt angemes-Kungs
Arbell und nachberige Auswelsung sene Festungs · Ardeltostrafe erkannt.
aus dem Konigreiche; Am 219. Mérz wurden verur-"-5.
gegen Johann Georg Günter, von 6 tbellr: ·
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Unbbtmaͤßigkelt und thär= Rleringen, Oberamts Valhin#gen, wegen
licher Wdeersetzlichkelr gegen einen Gens- mehrerer, thells gesetzlich ausgezeichneter,