Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

verdbter,  zum  Thelk  greßer,  qualisiclrter
umd  ausgezelchneter  Diebsiaͤble,  endlich
wegem  komplottmößlg  verübter  Wlldereksoder
  zu  zwanzigjährkger  Zuchthaus-Krafe,
  neben  dem  Ersotze  des  Geraubten
und  Entwendeten,,  unter  solidorlscher  Verz
bindlichkelt  in  Begiehung  auf  dle  gemelncchaftlich
  verübten  Verbrechey,  und  Begzahlung
  ihrer  Arrest=  Azunge=  und  Ver-222



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theidlgungs-,  auch  je  3  der  in  der  neueren,

  und  der  Hälfte  der  in  der  früberen

Umeersuchung  aufgegangenen  Kosten  derurthellt.
  *
Seine  Königl.  Majestät  haben

bef  der  Beschaffenbest  der  von  den  Ingulstten

  begongenen  Verbrechen  einer
Milverung  der  obigen  Strafen  im  Wege

der  Gnade  nicht  Stan  gegeben.

2.)  Eivit—  Sengt-  #.

r.  In  der.  Appellotsonsfache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ludwigsburg  zwischen  Ludwig.
  Hirsch,  von.  Reckatwelhingem,  Kl.,
Anten,  und  dessen  Bruder  Abraham,
Hlrsch,  und  deren  Schwester  Christine=Catharlne,
  Bekl.,  Atem,  Erbschafts-Thellungs,
  Strelt  betreffend,  wurde  mitulst
  Erkenntnisses  vom  9.  Jan.,  Iins.den
1-  Febr=  die  von  dem  Kl.,  Anten,  gegen
ras  nnterrichterliche  Urtheil  vom.  :  1.  Julb
1620,  ergriffene  Appellatlon  wegem  Mangel#.
  am  elner  gegründeten  Beschwerde
unter  Verurthellung  des  Antem  in  die
OProzeß  Kosten  dleser  Instanz  von.  Amts
wegen  verwotfen.  «
zzsnm  RechtssachesstetJasianHvb
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«znrMüb1b-usea,;sthtzmxsk  Comsstadt,
WBell.,  Anten,  und  der  Konigl.  Hofbauk
miSpagent,  Kl.  .  Atin,  ine  Schptforderüng

  betreffend,  wurde  vermige  Er:
kenntnisses  vom  164  Januar  und  publ.

den  g.  Febr.  der  Bekl.  fär  schaldig  erkannt,

  der  Kl.  die  eingeklagte  Forderung
von  2259  fl.  4y  kr.  samt  Zinsen  zu  bezahlen,
  und  die  Prozeß-Kosten  zu  erstatten.

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Ludwlgeburg  zwischen  Conrad
  Stein,  Müller  zu  Hebenek,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Stodtrathe  Ludolg
Gros  zu  Ludwigsburg,  Kl.,  Aten,  Erfällung
  eines  Kaufvertrags  betreffend,
murde  die  von  dem  Bekl.,Amen,  gegen

  das  am  29.  Sept.  2670  erbffnet#

erstrichterliche  Urebeil  eingewandte  Berufung
  unterm  10.  Jen.),  Iins.  den  20.
Febr.-  wegen  verscumter  Nothftist  z#
Einrelchung  der  Beschwerdeschrift  unter
Verurthellung  des  Anten  in  die  Kosten
ron.  Amts  wegen  luͤr  verlassen  erklaͤrt.