verdbter, zum Thelk greßer, qualisiclrter
umd ausgezelchneter Diebsiaͤble, endlich
wegem komplottmößlg verübter Wlldereksoder
zu zwanzigjährkger Zuchthaus-Krafe,
neben dem Ersotze des Geraubten
und Entwendeten,, unter solidorlscher Verz
bindlichkelt in Begiehung auf dle gemelncchaftlich
verübten Verbrechey, und Begzahlung
ihrer Arrest= Azunge= und Ver-222
t
theidlgungs-, auch je 3 der in der neueren,
und der Hälfte der in der früberen
Umeersuchung aufgegangenen Kosten derurthellt.
*
Seine Königl. Majestät haben
bef der Beschaffenbest der von den Ingulstten
begongenen Verbrechen einer
Milverung der obigen Strafen im Wege
der Gnade nicht Stan gegeben.
2.) Eivit— Sengt- #.
r. In der. Appellotsonsfache von dem Oberamtsgerichte
Ludwigsburg zwischen Ludwig.
Hirsch, von. Reckatwelhingem, Kl.,
Anten, und dessen Bruder Abraham,
Hlrsch, und deren Schwester Christine=Catharlne,
Bekl., Atem, Erbschafts-Thellungs,
Strelt betreffend, wurde mitulst
Erkenntnisses vom 9. Jan., Iins.den
1- Febr= die von dem Kl., Anten, gegen
ras nnterrichterliche Urtheil vom. : 1. Julb
1620, ergriffene Appellatlon wegem Mangel#.
am elner gegründeten Beschwerde
unter Verurthellung des Antem in die
OProzeß Kosten dleser Instanz von. Amts
wegen verwotfen. «
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«znrMüb1b-usea,;sthtzmxsk Comsstadt,
WBell., Anten, und der Konigl. Hofbauk
miSpagent, Kl. . Atin, ine Schptforderüng
betreffend, wurde vermige Er:
kenntnisses vom 164 Januar und publ.
den g. Febr. der Bekl. fär schaldig erkannt,
der Kl. die eingeklagte Forderung
von 2259 fl. 4y kr. samt Zinsen zu bezahlen,
und die Prozeß-Kosten zu erstatten.
5. In der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte
Ludwlgeburg zwischen Conrad
Stein, Müller zu Hebenek, Bekl.,
Anten, und dem Stodtrathe Ludolg
Gros zu Ludwigsburg, Kl., Aten, Erfällung
eines Kaufvertrags betreffend,
murde die von dem Bekl.,Amen, gegen
das am 29. Sept. 2670 erbffnet#
erstrichterliche Urebeil eingewandte Berufung
unterm 10. Jen.), Iins. den 20.
Febr.- wegen verscumter Nothftist z#
Einrelchung der Beschwerdeschrift unter
Verurthellung des Anten in die Kosten
ron. Amts wegen luͤr verlassen erklaͤrt.