Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

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und Einwohner genau zu instruiren und auf die unausgesetzte pünktliche Befol- 
gung aller darin enthaltenen Vorschriften mit Nachdruck! zu halten, und haben 
zu dem Ende die Einrückung desselben in die Gesetzsammlung befoylen und dies 
Edikt Allerhöchst Selbst vollzogen. 
Gegeben Berlin, den 22 ten Juni 1817. 
Friedrich Wilhelm. 
C. Färtt v. Hardenberg. v. Kircheisen. Graf v. Bälow. v. Schuckmann. 
W. Fürst zu Wittgenstein. v. Boyen. v. Klewitz.