Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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(2)  Auch  die  Personen,  die  mit  den  pockenkranken  oder  der  Seuche  verdächtigen  Tieren  in
Berührung  gekommen  sind,  haben  sich  zu  desinfizieren.

V.  Aufhebung  der  Schutzmaßregeln.
8  240  (228).

(1)  Die  Seuche  gilt  als  erloschen,  und  die  angeordneten  Schutzmaßregeln  sind  aufzu—
heben,  wenn
a)  der  ganze  Schafbestand  gefallen,  getötet  oder  entfernt  worden  ist,
oder
b)  binnen  60  Tagen  nach  Beseitigung  der  kranken  oder  seuchenverdächtigen  Schafe
oder  nach  der  durch  den  Bezirkstierarzt  festgestellten  Abheilung  der  Pocken  eine
Neuerkrankung  nicht  vorgekommen  ist,
und
)  in  beiden  Fällen  die  Desinfektion  vorschriftsmäßig  ausgeführt  und  durch  den  Bezirkstierarzt
  abgenommen  ist.  6
(2)  Die  Frist  von  60  Tagen  (Abs.  1  unter  b)  kann  auf  8  Tage  ermäßigt  werden,
wenn  der  ganze  Schafbestand  einem  desinfizierenden  Bade  unter  amstierärztlicher  Aufsicht
unterworfen  worden  ist.
(3)  Das  Erlöschen  der  Seuche  ist  wie  der  Ausbruch  öffentlich  bekannt  zu  machen.
(4)  Darüber,  daß  die  Schutzmaßregeln  bei  einer  Treibherde  (§  228)  aufgehoben  sind,
ist  dem  Führer  der  Herde  auf  seinen  Antrag  eine  Bescheinigung  auszustellen.

*7.  Beschälseuche  der  Pferde,  Bläschenausschlag  der  Pferde  und  des
Rindviehs.

A.  Beschälseuche  der  ÖPferde.
I.  Ermittlung.
§  241  (229).

(1)  Ist  der  Ausbruch  der  Beschälseuche  oder  der  Verdacht  dieser  Seuche  festgestellt,  so
haben  die  Distriktspolizeibehörde  und  der  Bezirkstierarzt  Ermittlungen  darüber  anzustellen,
welche  Pferde  mit  den  erkrankten  oder  der  Seuche  verdächtigen  Pferden  in  geschlechtliche  Berührung
  gekommen  sind.  Die  Ermittlungen  haben  sich  in  der  Regel  auf  den  Zeitraum  von
mindestens  1  Jahre  zu  erstrecken,  sofern  nicht  festgestellt  ist,  daß  die  Möglichkeit  einer
Ansteckung  anderer  Pferde  nur  während  eines  kürzeren  Zeitraums  bestanden  hat.