Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

ut  Such  rußi  fti.

Srilenzahl.

Untersuchung  gezemdie)  Lic  mit-  dems  Feinde  verkehren  A.  5  —  7.
Unzuchr,  bei  unerwachsenen  Personcn,  ist  der  Nethzucht  gleichgeffellt  B.  207.

V.

Vagabonden,  wegen  Transpert  derselben  in  das  Mecklenburg  Skrelitzische  D.  300
Verbrecher,  KeienAusliefernng  nach  Rußland,  und  von  dort  in  das  Preußische  D.  218.
Vergütung  der  Kriegslieferungen  3  1—  %%
—  —  —  füur  Ost-,  Westpreußen  und  Litthan  B.  150.  200.
Vermessung  der  Schiffe,  Behufs  der  zu  entrichtenden  Abgaben  B.  205.

Bermögens-Steuer:  #.  Steuer.

Vernehmung  der  Goilgerichte,  wie  weit  in  Untersuchungs=  Sachen  darauf
Rücksicht  zu  nehmen  4  "

Verpfaͤndungen:  s.  Kaufleuic.

Verpflichtung:  s.  Kriegsdienst.

Vorspann,  Regulativ  deshalb  .  .  C.  201.

Vorstaͤdte  der  Festungen,  was  bei  deren  Wiederaufbau  zu  beobachten  A.  25.  75.

Vorzugsrecht  der,  zur  Erhaltung  der  Dämme,  gegebenen  Vorschüsse  A.  73.
W.

Waagen,  sibdtische  und  Dominial,,  werden  vom  —taate  übernom  .  A.  16.

Wappen,  koͤnigliches,  Reglement  deshalb  D.  17—28.

Warschau,  Großberzegthum:  s.  Traktat.
Wechsel:  f.  Stempel.
—  dder  Subalterne  fügiere,  über  das  Einlagegeld  bei  der  Wittwen-Kasse,
bedürfen  keines  Consenses
auf  dalo,  nach  acht  oder  weniger  Tagen,  haben  keine  Respittage
auf  Sicht:  s  Tag  der  Praͤsentation.

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wenn  sic  mit  Protesi  zurückkommen,  wie  der  Inhaber  zu  entschä##igen
—  ttrafssirte,  können  auch  in  Abschrift  girirt  werden
—  (.  Indossatarien.

Wiederherstellung  der  Gebäude  in  den  Fesiungen  (“  “*  *
„—  #  Z„  .  215.
Wolfs--Jagden,  die  dazu  noͤthige  Manuschaft  muh  gestellt  werden  A.  1.
—:  ·  3.
Zinsen,  die  den  Minderjaͤhrigen  zustehen,  lonnen  auch  waͤhrend  des  Induli
auf  3  Monate  eingezogen  werden  A.  8

Zinsen,