Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

VI

 

Datun
des

Gesetzes.

Ausgegeben

  zu  .
Berlin.

Inhalt.

bes

Stücks.

No.
des  Gesetzes.


Seite.

 

31.  Maͤrz

1817.

5.  April.

18.  —

3.  Mai.

29.  —

3.  Juni.

24.  Mai

2.  Juni.
24.  Mai.

26.  Juni.

2.  —

26.  —

21

.  Juli.

26.  Juni.

a1.  Aug.

 

1817.

 

in  den  mit  ·den  Preußischen  Staaten  vereinigten
ehemals  Saͤchsischen  Proviuzen  und  Distrikten
Allerhöchste  Kabinetsorder,  daß  der  im  Herzogthuni
Sachfen  geleistete  Huldigungseid  auch  als  Lehnseid
  ungesehen  werden  fa.llll.
Deklaration,  betreffend  die  Vorrechte  der  in  Berlin
anwesenden  komnmndirenden  Generale  und  Oberpräsidenten
  zum  Staatsraht
Kartelkonvention  zwischen  Preußen  und  Sachsen.
Erklärung  wegen  Abschließung  cines  Freizügigkeits=Vertrages
  zwischen  Prrußen  und  Sachsen-Hüuoburghausen
  ·
Durchmarsch=  und  Etappen-Konvention,  gegenseitig
  abgeschlossen  zwischen  Prcußen  und  Kurhessen
Erklérung  wegen  Aufhebung  des  Abschoffes  und  Abfahrtsgeldes
  zwischen  sämmtlichen  Koniglich-Preußischen
  und  Kdniglich=  Sächsischen  Landen
Erklärung  wegen  Ausdehnung  der  zwischen  Preußen
und  Mecklenburg-Strelitz  bestehenden  Freizügigkeits
  -Uebereinkunft  auf  samintliche  gegenseuge
ade
Berichtigung  eines  Druckfehlers  in  No.  4.  der  dicsjähnigen
  Gesetzsammlung,  bezöglich  auf  die  Verordnung
  vom  Zrsten  Januar  d.  J.,  bermeffend  das
rechtliche  Verhältnig  der  vormaligen  Konskribirten
zu  ihren  Stellvertretern  in  den  Rheinprovinzen  ..

wVVerordnung  wegen  Zurückgabe  der  diesseits  depomirten

  Nachsteuer-Beträgze  an  die  Interefsenten  in
den  Königl.  Baierschen  Landen
Erklá#rung  wegen  gegenseitiger  Aufbebung  des  W
schosses  und  Abfahrtsgeldes  zwischen  der  Königl.
Prrußischen  und  der  Königl.  Niederländisthen  Regiengg

General-Pardon  für  diejenigen  Preußischen  Unler—
thanen,  welche  aus  den  mit  der  Monarchte  theils
wicderum  vorcinigten,  theils  neu  erworbenen  Provinzen
  ausgetreten  sind  .  ....
Verordnung  wegen  Organisation  der  Generalkommissionen
  und  der  Revisionskollegien  zur  Regulirung
  der  gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Verhältnisse,



 

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