Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

Ministerium der Finanzen und 
des Handels. 
Ministerium des Krieges. 
Ministerium der Polizei. 
Ministerium des Innern. 
62 
Wirklicher Geheimer Ober-Finanz- 
Rath und Direktor. 
Wirklicher Geheimer Kriegsrath und 
Direktor. 
Wirklicher Geheimer Ober-Regie- 
rungsrath und Direktor. 
II. Klasse, vortragende Räthe. 
Ministerium der auswrtigen 
Angelegenheiren. 
Ministerium der Justiz. (1# 
Ministerium der Finanzen und 
des Handels. 
Ministerium des Krieges. 
Rinisterium der Polizei. |1 
Ministerium des Innern. 
Geheimer Legationsrath. 
Geheimer Ober-Justizrath. 
Geheimer Ober-Tribunalsrath. 
Geheimer Ober-Finanzrarh. 
Wirklicher Geheimer Kriegsrath. 
Geheimer Ober- Regierungsrath. 
III. Klasse, vortragende Räthe. 
Ministeri#um der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Ministerium der Justiz. 
Ministerium der Finanzen und 
des Handels. 
Ministerium des Krieges. 
Ministerium der Polizei. "a 
Ministerium des Innern. 
¾l 
Wirklicher Legarionsrath. 
Geheimer Justizrath. 
Geheimer Finanzrath. 
Geheimer Kriegsrath oder wirklicher 
Kriegsrath. 
Geheimer Regierungsrath. 
2. 
Die Räthe der esten Klasse sollen den Rang und die Prärogativen 
baben, welche zeither den Geheimen Staatsräthen beigelegt waren, and es 
gebren in diese Kasse zugleich: 
die Geheimen Kabinetsräthe, 
die vortragenden Rärhe im Büreau des Staatskanzlers, insofern ihnen, 
bei ihrer Anstellung in diesem Bürcau, oder nachher, die Gigen= 
schalt eines Raths der ersten Klasse ausdrücklich beigelegt wird, 
der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.