Ministerium der Finanzen und
des Handels.
Ministerium des Krieges.
Ministerium der Polizei.
Ministerium des Innern.
62
Wirklicher Geheimer Ober-Finanz-
Rath und Direktor.
Wirklicher Geheimer Kriegsrath und
Direktor.
Wirklicher Geheimer Ober-Regie-
rungsrath und Direktor.
II. Klasse, vortragende Räthe.
Ministerium der auswrtigen
Angelegenheiren.
Ministerium der Justiz. (1#
Ministerium der Finanzen und
des Handels.
Ministerium des Krieges.
Rinisterium der Polizei. |1
Ministerium des Innern.
Geheimer Legationsrath.
Geheimer Ober-Justizrath.
Geheimer Ober-Tribunalsrath.
Geheimer Ober-Finanzrarh.
Wirklicher Geheimer Kriegsrath.
Geheimer Ober- Regierungsrath.
III. Klasse, vortragende Räthe.
Ministeri#um der auswärtigen
Angelegenheiten.
Ministerium der Justiz.
Ministerium der Finanzen und
des Handels.
Ministerium des Krieges.
Ministerium der Polizei. "a
Ministerium des Innern.
¾l
Wirklicher Legarionsrath.
Geheimer Justizrath.
Geheimer Finanzrath.
Geheimer Kriegsrath oder wirklicher
Kriegsrath.
Geheimer Regierungsrath.
2.
Die Räthe der esten Klasse sollen den Rang und die Prärogativen
baben, welche zeither den Geheimen Staatsräthen beigelegt waren, and es
gebren in diese Kasse zugleich:
die Geheimen Kabinetsräthe,
die vortragenden Rärhe im Büreau des Staatskanzlers, insofern ihnen,
bei ihrer Anstellung in diesem Bürcau, oder nachher, die Gigen=
schalt eines Raths der ersten Klasse ausdrücklich beigelegt wird,
der