Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

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allen Militair= und Civil-Behörden, wie auch von sämmtlichen Allerhöchst- 
Ihren Unterthanen in allen Stücken auf das Genaueste befolgt werde. 
Berlin, den 25sten Juni 1818. 
Der Staatskanzler' 
C. Fürst v. Hardenberg. 
No. 477.