Volltext : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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dann  aber  ersuchte  er  die  Herzöge,  Räte  nach  Breslau  zu  senden,  wo
sie  seine  Bevollmächtigten  treffen  würden.  Eine  vorläufige  Vereinbarung
  kam  im  Dezember  1473  zu  stande.  Nachdem  dann  im  Sommer
1474  auch  an  den  Polenkönig  eine  sächsische  Abordnung  gegangen
war  und  diesen  für  eine  Verständigung  geneigt  gefunden  hatte,  wurden
gemeinsame  Verhandlungen  zu  Breslau  begonnen,  an  denen  außer  dem
sächsischen  auch  der  brandenburgische  Kurfürst  besonderen  Anteil  nahm.
Ernst  begab  sich  persönlich  nach  Schlesien  und  vertrat  da  zugleich  seinen
Bruder,  den  erst  die  Abwesenheit  seines  Oheims  Wilhelm  nach  Weimar,
dann  Reichsangelegenheiten  nach  Würzburg  geführt  hatten.  Auch
Kaiser  Friedrich  III.  zeigte  großes  Interesse  für  den  Friedensschluß,
da  er  Matthias'  Hilfe  dringend  gegen  die  Türken  brauchte.  Dieser
kam  Anfang  Oktober  auch  zu  stande;  vielleicht  war  es  mehr  ein
Waffenstillstand  auf  mehrere  Jahre  zu  nennen  zwischen  Wladislaw
und  König  Matthias.  Für  die  sächsischen  Fürsten  war  es  wichtig,
daß  auch  sie  mit  Matthias  ins  Reine  kamen.  Der  seiner  Zeit  zu
Kollin  zwischen  ihm  und  Albrecht  abgeschlossene  Vertrag  ward  neu
bestätigt  und  die  Erwerbungen  der  sächsischen  Fürsten  während  dieser
Zeit,  also  auch  Sagan,  als  zu  Recht  bestehend  anerkannt.  Fortan
sollte  Frieden  bestehen  zwischen  Sachsen  und  Ungarn,  und  deren  Fürsten
wollten  sich  gegenseitig  unterstützen  wider  ihre  Feinde.  Ausgenommen
war  die  gegenseitige  Hilfeleistung  gegen  den  Kaiser  und  den  Papst
von  beiden  Teilen,  von  Matthias  allein  eine  solche  gegen  Karl  den
Kühnen  von  Burgund,  mit  dem  Kaiser  Friedrich  damals  gerade,  unterstützt
  von  Herzog  Albrecht,  in  Fehde  lag,  und  von  den  Sachsen  eine
solche  gegen  sämtliche  Markgrafen  von  Brandenburg  und  Landgrafen
von  Hessen.  —  Am  22.  Februar  1475  wurde  auch  die  Angelegenheit
des  sogenannten  Weißen  Herzogs,  Konrads,  Herrn  zu  Oels.  Wolau
und  Wartenberg,  geordnet,  indem  er  die  seiner  Zeit  von  seinem  Oheim
an  König  Ladislaus  Posthumus  vererbten  Gebiete,  die  er  in  Besitz
genommen,  nunmehr  wieder  an  die  sächsischen  Herzöge  abtrat.  —  Der
Besitz  von  Sagan,  in  dem  Sachsen  übrigens  nur  bis  1549  blieb,  wurde
dadurch  noch  eine  Zeit  lang  unsicher  gemacht,  daß  Johann  den  Wilden
der  Verkauf  seines  Landes  reute;  Herzog  Wilhelm  von  Thüringen
vermittelte  und  bewirkte,  daß  es  beim  Alten  blieb.  Doch  hörte  der
wilde  Hans  nicht  auf,  die  Brüder  immer  mit  Unterstützungsgesuchen