Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXIII. Band. (23)

Wirksamkeit  des  paclum  de  non  lieilandd.  207

satz  bei  dem  Kaufe  und  Verkaufe  keine  unbedingte
Anwendung  findet,  indem  es  die  Natur  dieser  Rechtsgeschäfte
  mit  sich  bringt,  daß  der  eine  so  wohlfeil
als  möglich  zu  kaufen  und  der  andere  so  theuer  als
möglich  zu  verkaufen  sucht,  und  deßhalb  auch  eine
Uebervortheilung,  wenn  sie  ohne  trügerische  Kunstgriffe
  erzielt  wird,  gestattet  sein  muß;  anderntheils
weil  nie  eine  Gewißheit  darüber  besteht,  daß  ein
höherer  Steigpreis  erzielt  worden  wäre,  wenn  der
abgefundene  Steigliebhaber  mitgeboten  hätte,  und  es
also  immer  problematisch  bleibt,  ob  eine  wirkliche
Benachtheiligung  des  Versteigerers  durch  den  Vertrag
  herbeigeführt  worden  ist.  Mehr  den  Charakter
der  Widerrechtlichkeit  trägt  das  bei  Versteigerungen
häufig  eingehaltene  Verfahren  an  sich,  nach  welchem
Leute  aufgestellt  werden,  welche  im  Interesse  des
Verkäufers  zum  Scheine  mitbieten,  um  dadurch  den
Erlös  zu  erhöhen.  Niemand  wird  aber  hierin  einen
Eingriff  in  die  Rechtssphäre  der  Steigerer  erblicken,
und  umgekehrt  kann  dann  auch  keine  unerlaubte
Beeinträchtigung  des  Versteigerers  darin  gefunden
werden,  wenn  ein  Steigerer  durch  Beseitigung  eines
oder  des  anderen  Konkurrenten  eine  Herabdrückung
des  Erlöses  erstrebt.  «  ».
Häüönnte  indessen  auch  ein  derartiger  Vertrag
dem  Versteigerer  gegenüber  als  widerrechtlich  qualifizirt,
  und  diesem  daher  der  Anspruch  auf  eine  Entschädigung
  contra  guemcunque  eingeräumt  werden,
  so  könnten  doch  nimmermehr  die  Kontrahenten
selbst  auf  dem  Grunde  dieser  Widerrechtlichkeit  die
Wirkungslosigkeit  des  Vertrags  unter  sich  geltend
machen,  nachdem  ein  solcher,  wie  erwähnt,  weder
gegen  das  Gesetz  noch  die  öffentliche  Ordnung  noch
die  guten  Sitten  verstößt  und  beide  ja  alsdann  in
gleichem  Unrechte  versiren  würden.

OA-s  rk.  vom  2.  März  1858.  Reg.-Nr.  1144  5%