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fo schaell ließ sich doch in der wirklichen Ansübung dis Sache
nicht abstellen. Noch im Jahr 1600 mußte der Bischof von
Passau dem Erzberzog Matthias als Statthalter von Oberund
Niederrösterreich sehr dringend anliegen, nach dem so oft
geäußerten Wunsch des päbstlichen Nuncius über der Abstellung
des Kelchs im Ubendmahl zu wachen. Der Erzherzog
ließ sich erst noch ein Bedenken von dem BVischof Clesel und
andern Theologen stellen; das gestellte Gutachten war mehr
für als wider die Beibehaltung des einmal erworbenen Rechts?).
Der Bischof that aber doch, was ihm gut dünkte, und was
der Pabst befohlen hatte. Man ergriff die Ausflucht, es sey
bloß personelles Priollegium gewesen, das der Pabst diesen
Erzbischdfen und Bischöfen ertheilte; mit ihrem Tode sey es
erloschen. 4
Die Geschichte hört nun hier auf, so weit sie wenigstens
bisber bekannt wurde. Die Zeiten der heiligen Lige waren
der Erhaltung einiger Rellgionsfrelbeit in den katholischen Ländern
gar nicht günsilg, die Einförmigkeit der päbstlich = katholischen
Religion erhielt auf's Neue allgemeine Herrschaft, nur
anter allen Fürsten und Bischöfen war Niemand mehr, der
sich der Rechte des Volks mir so vielem Eifer angenommen
hätte, als Kaiser Ferdlnand und Herzog Albert von Baiern.
Noch eine einzige Begebenheit verdient hier angeführt zu
werden. Herzog Anton Ulrich von Braunschweig begehrte
im Jahr 4742 die Communion unter beiden Gestalten. Cle
mens XI. schlug es ihm ab, so viel demselben auch damals
am Proselpteneifer des Herzogs lag, er befürchtete, ein Beispiel
mochte soglelch mehrere herbellocken, und führte dem Her-½
Khevenhüllers annales Ferdinandel. Tom. V. p. 2226 eic., wo
ein umstäudlicher Auszug des gestellten Gutachtens zu finden ist.