Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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Klasse  ein  hoͤchster  und  geringster  Satz  festzustellen,  zwischen  welchen  dieselben  bei  /  einer
und  derselben  Kathegorie  zu  schwanken  pflegen.

§  147.  Damit  auch  die  Schstzungs-Kommissarien  in  den  Stand  gesetzt  werden,
  die  ihnen-zur  Norm  dienenden  Einfall=  und  Ertragsätze  nach  den  im  Einzelnen
vorkommenden  Verschiedenheiten  der  hergebrachten.  Fruchtfaze  und  Bestellungsart
weckmäßig  anzuwenden;  so  muß  in  den  Largandi#en  die  Umlaufsperiode,  Fruchtd
  en,  Dinzung=  (welche  nach  der  Zeit  der  Wiederkehr,  imgleichen  nach  Volumen
und  Gewicht  zu  bestimmen  ist)  und  Bearbeitung,  welche  bei  den  angegebenen  Sätzen
vorausgesetzt  sind,  vollständig  angezeigt  werden.

G.  148.  Naächst  dem  Kornertrage  ist  auch  der  Strohertrag  der  Ackerländereien
anzugeben.  Dies  geschieht  auf  eine  doppelte  Weise,  einmal  nach  dem  gewöhnlichen
Verhältnisse  zwischen  dem  Korn  und  Stroh  in  jeder  Fruchrart;  zweitens  nach  den  Abweichungen
  in  Mehr  und  Weniger,  welche  einigen  Bodenarken  eigenrhümlich  sind.
Die  Angaben  der  letztern  Art  sind  jedoch  auf  diejenigen  Fälle  zu  beschränken,  in
welchen  die  Abweichung  von  Bedem'ung  ist.

K.  10.  Auf  gleiche  Weise  ist  der  Werth  der  Brach=  und  Dreschweide  klassenweise
  nach  Anleitung  des  folgenden  F.  150.  festzusetzen.

.  150.  Wiewohl  sich  über  die  Ergiebigkeit  der  Wiesen  und  bestchndigen  Weiden,
  und  die  Gedeiblichkeit  des  auf  denselben  wachsenden  Furkers  keine  Normalsätze
fesistellen  lassen,  tbeils  wegen  der  eigenthmlichen  Schwierigkeiren,  die  hiebei  mitwirkenden
  Eigenschaften  des  Bodeno  in  bestimmten  und  leichr  erkennbaren  Merkmalen  auszudrücken,
  tbeils  megen  des  bedemtenden  Einflusses  der  Wasserspannung  und  Wasserulauf,

  und  die  Mischungs=  und  Mengetheile  desselben  auf  Quantikät  und  Güte  des
Grtrages  äußern;  so  ist  es  doch  ratbsam,  den  Schätzungskommissarien  einigen  Anhalt
bei  ihren  Schätzungen  auf  die  Meise  zu  geben,  daß  diejenigen  Grundstücke  beider  Gattungen,
  welche  in  bem  Olstrüte  am  häufgsten  vorkommen,  möglichst  genau  bezeichnet,
in  die  besten,  milllern  und  geringsten  unterschieden,  und  für  lcge:  Kathegorie  ein  hochster
  und  geringsier  Sot  angegeben  werde,  zwischen  welchen  der  Ertrag  zu  schwanken
pflegt.  Bei  dem  Heug  winn  ist  dieser  Anhalt  nach  Gewicht,  und  bei  der  Weide  in
Gemägbe#t  des  F.  43.  nach  dersenigen  Morgenzahl,  deren  eine  Kuh  mittlerer  Gröge
oder  Einhundert  Schaafe  de.  jenigen  Ark,  welche  im  Distrikre  die  vorherrschende  ist,
auf  die  Weidezeit  bis  zur  Stoppelhütung  bedürfen,  auszusprechen.

S.  ISI.  Ueber  den  Werth  des  Heues  hat  sich  die  Oistrikrskommission  in  zweifacher
  Art  zu  erklären.  Einmal  ist  arzugeben,  wie  sich  ein  Centner  wohlgewonnenen
Heues  miltlerer  Güte,  wie  solches  in  den  Oiftrikten  vorherrschend  ist,  zum  Maaß  und
Gewicht  des  gewöhnlich  gewonnenen  Hasers  verhält,  d.  i.  welch  ein  Maaß  von  Hafer
bestimmten  (Jewick's  erfordert  wird,  um  dasselbe  zu  ersetzen;  und  zweitens  ist  anzugeben,
  wie  sich  der  Werrh  des  Heues  auf  den  nach  F.  150.  bezeichneten  Bodenarten  zu
dem  vorstehend  ausgeorückten  Normalsatze  zu  verhalten  pflegt.

Außerdem  ist  endlich  anzugeben:.

a)  wie  lange  die  Kuhe  und  Schaafe  gewöhnlich  auf  dem  Stalle  gehalten  1  werdenpflegen,

  und  welch  eine  Quantität  Stroh  und  Heu  (letzteres  in  der  vorstehend  bestimm=