a) der schwarze fruchtbare, milde, nach Verhaͤltniß seines Thonzusatzes mehr
oder minder gebundene Boden; wenn er jedoch zäher Art ist, gehört er nicht hieher,
sondern zum Thonboden;
d) der torfige, dessen Ackerkrume dem Baggertorfe gleich brecklicht, fasericht ist,,
wie noch nicht völlig zergangener Holzolmz wenn sich auf dem aus diesem Boden
ausschwitzenden Wasser eine in Farben spielende Haut zeigt, und sich ein brauner
Ocker darin absetzt, ist er um so unfruchtbarer, und heitt dann sauerbeizig;
c) der Morboden, von kohlschwarzer Farbe, jedoch oft mit blämerndem Sande
nche, steinpulvericht und locker. Eine besondere Ark desselben ist der Heideorboden.
K. I4z. Die Distrikts-Kommissionen haben sich zuvörderst darüber ze vereinizen,
welche dieser Bodenarten, und mit welchen die Fruchtbarkeit derselben bestimmenen
Eigenschaften in ihrem Distrikte häufig, oder, wenn auch im Einzelnen, doch in
groten Massen vorkommen. Sie haben, mit Unterlegung der im Vorstehenden angegebenen
Abtheilungen und deren Merkmale, diejenigen besonderen Merkmale anzugeben,
an welchen die von ihnen unterschiedenen Eigenthümlichkeiren zu erkennen sind.
§. 143. Da ferner das Verhalten der natürlichen Bodenarten durch die Kulkur,
insbesondere durch die in langen Zeiträumen bestandene Fruchtfolge und Düngung.
wesentlich verändert wird, namentlich der Werrh der nämlichen Bodenart erheblich verschieden
ist, je nachdem sie in langen Zenräumen in drei-, sechs= oder neunjährigem
Dünger, oder ohne solchen nach den Regeln der Dreifelder-Wirthschaft bearbeitet und
benutzt worden, oder nur von Zeit zu Zeit aufgebrochen ist, und eine Getreidefrucht
abgetragen hat: so haben die Distrikts-Kommissionen ferner in Erwägung zu ziehen,
welche Kulenrarten in dem Distrikte die üblichen (d. i. nicht blos im Einzelnen, sondern
häufig vorkommenden) sind, und diejenigen namhaft zu machen und bestimmt zu
bezeichnen, welche einen erheblichen Unterschied in dem bleibenden (d. i. unter Voraussetzung
regelmaßiger Wirthschaft als solchen anzunehmenden) Werthe machen.
XI44. Nach diesen, theils durch die natürliche Beschaffenheit, theils durch
lange Kultur bestimmten Eigenschaften haben sie die Bodenarten ihres Distrikts in eine
nach dem Werthe derselben geordnete Reihe von Klassen zu bringen, und bei jeder
Klasse diesenige Winter: und Sommerfrucht, welche darauf vorzugsweise gebaut wird,
anzugeben.
. las. Sie haben ferner anzugeben, welch ein Einfall, und welch ein in
Schefelzahl (nicht nach der Kornervermehrung) auszusprechender Ertrag bei jeder
Klasse vom Morgen, je nachdem der Acker auf eine oder andere in dem Oistrikte übliche
Weise besteilt wird, in jeder, zum regelmaßigen Umlaufe gebhörigen Frucht nach bekannten
im Großen statt findenden Erfahrungen anzunehmen ist.
. 130. Da sich jedoch die Eigenthümlichkeiten der Bodenklassen bei der allgemeinen
Klassisikation nicht so bestimun unterscheiden lassen, daß Einfall und Ertrag
überall zutreffend in einem festen Satze ausgedruckt werden kann, und den Schätzurgs-Kommissarien
dabei ein maßiger Spielraum frei bleiben muß: so ist bei jeder –*3-klasse