Drittes Sachregister. u
D.
Danziger Hasta und Biunenhewäsler, Pollzel-Ordnung für felbige. 21.091. 2e#— Slcherung der
dort zu entrichtenden Zollgefaͤlle. ibid. 25. deq. · «
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Dänaenmk.lsclahqnwöc—Kartelkouveutionmltselblgem.21.U.
MkmstadtzHessen-,Großherzogthum,s..52essea-datmstadt.
Dechantm,Lacw-,unddekeuStellvu-ttetek,sindsnrhalmnqbusMsOdecReMe
rings-Akatsblattsvekpsilchket.19.149.150.
Defkauoationen,LSteuersunvZoll-Defmvbatiyuen.
Deklarationen fremder Waaren; .letztere.
Denunzianten-Antheile an Geldstrafen, s. letztere.
Deparkemenks, vormals Feanzöfisch-Hanseatische, Gesetz über die gutsherrlichen anb bluerlichen Ver-
hältnisse in den zu selbigen gehörig gewesenen Landeschellen. 20. 169. '
Depositalgelder, können zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen verwendet werden. 21. 46.
Dermbach, Bezirk im Fürstenthum Fulda, wird von Preußen an Sachsen-Welmar abgekreten. 16.
(Anhang.) 34. 55. 60. seq. !ê-!
Deserteurs, wegen der über die wechselleitige Behandlung und Ablieferung derselben mit fremden Stas-
. ten geschlossenen Kartelkonventionen; (letztere. — deren Bestrafung. 18.177. — fhrselbige soll
kein Generalpardon mehr gegeben werden. ibic — Fangegeld für desertirte Militairsträflinge. 19. 25.
— deren Aufgreifung gehört zu den Pflichten der Gendarmerle. 21. 6. 13.
Destillirgerärhe, Verfertiger und Verkäufer derselben dürfen kein Branntweinbrennen treiben. 19. 99.
— dürfen diejenigen nicht mebr halten, welche das Recht, Branntwein zu breunen, verloren haben.
idi. — was rücksichtlich derselben im Allgemeinen vorgeschrieben and zu beobachten (K. 19. 10 4. 2eq.
Detmold, Lippe= Füärstenthum, s. Lppe-Detmold.
Deutscher Bund, (. Bund.
Oiäten, wann eher darauf dle Gendarmerie Ansprüche hat. 21. 15.
Diebstahl, dritter, der Miticairpersonen, dessen Bestrafung. 21. 183. — ( auch Holzdiebstähle.
Dienste, der standesherrlichen Untersassen, Bestimmungen darüber. 20. 91. — deren Leistung von
Seiten der Unterthanen an die Gutsherrschaften. 19. 23. — 20. 170. 171. 191. — deren Ablösung.
20. 177. „eq. 191. — von Erbzins= und Erbpachtsgrundstücken, deren Ablösung. 21. 77. 83. sed.
Dienstpferde königlicher Beamten und Offiziere, sind zur Vorspannleistung nicht verpflichtet. 20. 2.
Dienstvergehen der Verwaltungs-Beamten, (. Staatödiener, Steuer= und Jollbeamte.
Dierdorf, Amt, wird von Nassan an Preußen abgetreten. 18. (Anhang.) J1.
Dietz; Fürsienthum, wird von den Riederlanden an Prcußen abgetreken. 18. (Anhang.) 26. — unb
von letzterem an Nassau. ibid. 31.
Dillendurg, Fürstenthum, wird von den Nlederlanden an Preußen abgetreten. 18. (Anhang.) 26. —
und von letzterem an Nassau. ibid. 31.
Direktion, (. General-Direktion.
Disziplinar-Verfahren, gegen Studierende auf Universikäten. 19. 234. — Reglemenk für selbiges.
19. 238. 6e0. 4 **èrv
Domainen, Verordnung Uber dierechtliche Eigenschaft und Verußerlichkeit derfelben in den neuen und wieder
erworbenen Provinzen. 19.7.3. — Verschenkungen derselben können nicht mehr ftatt finden. 19.74.
—Schon verliehene werbe#n bestätigt, ibil. — Gefklle und Rechte, deren Ablösung. ibid — Vereinigung
der dem Staate heimgefallenen Lehen mit denselben. ibid. — standesherrliche, Steuerfreihcit und Steuer-
Plichtigkeit derselben. 20.88. — Grundstücke, Steuerpflichtigkeit derselben. 20. 135. — Rentmeister und
Inspcktoren, Haltung der Geseh-Sammlung und des Regierungs-Amtöblatts von selbigen. 19. 149. 150.
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