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Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Ertrapost= und Estafetten-Tare pro
1858—59. 23.
März.
. Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung
des Ergebnisses der vorgenommenen Pründe-Ausscheidung. 25.
. Ebend. Bekanntmachung, betreffend die Staatsfürsorge für die Denkmale der Kunst und des
Alterthums. 40.
. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des revidirten deutschösterreichischen
Telegraphen-Vereins-Vertrags vom 16. November 1857. 41.
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Actiengesellschaft
„Schieferölfabrik bei Reutlingen“. 67.
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung zur Ausübung der Wundarzneikunde.
70. 6
Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Vorladung von Zeugen und Sachverständigen
vor das Schwurgericht. 71.
April.
. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Vollstreckbarkeit der Civil-Urtheile
Württembergischer Gerichte im Königreiche Preußen und K. Preußischer Gerichte in Württemberg.
72.
. Ebend. Verfügung, betreffend die Einlieferung der Zuchtpolizeihaus-Gefangenen in die Strafanstalten
zu Hall und Rottenburg. 74.
. Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung.
69.
. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Stempelabgaben von Drucksachen. 79.
Mai.
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Feststellung der Bezirke der Haudels=
und Gewerbekammern in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. 75.
. Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der juristischen Persönlichkeit an den zu Gmünd gegründeten
Unterstützungsverein der katholischen Schullehrer Württembergs. 76.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. Bekanntmachung,
betreffend die Verkehrsverhältnisse zwischen dem Zollverein und den Jonischen
Inseln. 77.
Gesesz, betreffend die Einführung von Gerichteferien. 81.
Ministerien der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die Reisekosten-Entschädigung
der Notare aus Anlaß der Vormerkung der Gefäll= und Zehentablösungsschuldigkeiten
in den Gemeindegüterbüchern. 97.