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befahrenden Strecken vertheilt.
Auffuhr.
Uferstaaten, Bezelchnung v #nd
für deren Rechnung der von 117 1 raehe
die Gebühr erhoben Hamueg. #en Gebäbr.
wird. Strecke. Aonv. Munie. Konv. Munit.
Nct. Pr. V## M
Daͤnemark. Kür die ganze Strecke—81 4
—2 Von Hamburg bis Hitzacker —1|3 6
Hannover. E7i Hitacker bis an die Preuß. Greme 3 0 Sirielentes
(Von der Dän. bis zur Hannsv. Grenze 10— leuge nicht dem
Mecklenburg. 66% der Hunnsv. bis zur Preuß. Grenze T. S#n n an
Fuͤr die ganze Strecke von der Mecklen- Ee ke-
r———. err r
on der Preuß. Grenze bis Tochheim.
Anhalt-Dessau. Von Tochheim bis Oessa 4 8 1t
Anhalt-Cothen. Für die ganze Streke N##euse.
Anhalt -Bernburg. 4 die ganze Streke 8| ʒalbebn.
Von der Preuß. Grenze bis nach Dresden — 4
Sachsen. 5 Dresden nach Pirna ......... —½ 4 53
Von Hirbahue zur Oestreich. Grenzs.— 1
« VondetchsischenGrmzebts Ausscg – *l
Destreich. . Aussig bis Melnikk –½
Summeffür die ganze Strecke von Humburg bis Melmxk [—I|—I1/ 3
NB. Transitirende Schiffer loͤnnen an'dem ersten Erhebungsamt die Gebühr für die ganze Strecke elnes
jeden Uferstaats entrichten.
Aomerk. Der von Eßlingen früher nach Hambure verlegte Zoll wird nur von ffromaufwärts aus Hambure
abgehenden Schifftrn mit 4 Schilling Hamb. Cour. pr. Schiffslast von 4000 kh Brutto (und einer
geringen Schreibgeböhr) entrichtet.
Nu. 3.