Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

c) fuͤr die nach dem Erfurter Kreise gehenden Transporte, die Stabt Erfurt; 
d) fuͤr die Transporte nach dem Hennebergschen Kreise, die Stadt Schleusingen 
und 
e) fuͤr die Transporte nach dem Ziegenruͤcker Kreise, die Stabt Ziegenruͤck. 
Fuͤrstlich- Schwarzburg * Sondershausenscher Seits dagegen: 
a) für den unterherrschaftlichen Landestheil, die Städte Sondershausen und 
Greussen, und 
b) für den oberherrschaftlichen Landestheil, die Stadt Arnstadt und den Markt- 
flecken Gehren. 
Gegenwärtige im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen und 
Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen zweimal 
gleichlautend ausgefertigte Erklärung soll, nach erfolgter gegenseitiger Auswech- 
selung, in den beiderseitigen Landen öffentlich bekannt gemacht werden, und so- 
gleich Kraft und Wirksamkeit erhalten. 
Berlin, den 26flen Dezember 1822. 
(L. S.) 
Königlich-Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Graf von Lottum. 
In Abwesenheit des Staatsministers Grafen von Bernstorff. 
  
[No. 773.)
	        
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