Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

Gesetz-Sammlung
fuͤr  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

 

—  No.  4.  —

 

(No.  779.)  Allerhochste  Kabinetsorder  vom  4ten  Februar  1823.,  daß  ein  gerlchtliches
Verfahren  bei  Verwaltungs-Ansprüchen  an  den  Staat,  aus  der  Zeit
der  ehemaligen  Fremdherrschaft  in  den  neu  und  wileder  eroberten  Probinzen
  nicht  zugelassen  werden  soll.

In  Meiner,  an  das  Staatsministerium  erlassenen  Order  vom  Zosten  Juli  v.  J.
habe  Ich  die  Grundsätze  festgestellt,  nach  welchen  die  Berwaltungs-Ansprüche  an
den  Staat,  aus  der  Zeit  vor  dem  Aufhören  der  ehemaligen  Fremdherrschaft  in
den  neu  und  wieder  eroberten  Provinzen,  von  dem  Schatzministerio  regulirt  werden
  sollen.  In  Verfolg  dessen,  und  in  Uebereinstimmung  mit  den  deshalb  ertheilten
  Bestimmungen,  will  Ich  hiermit  noch  ausdrücklich  erklären:

daß  die  Gerichte,  hinsichtlich  aller  solcher,  lediglich  aus  der  Verwaltungszeit

  vor  der  diesseitigen  Landes-Occupation  zu  begründenden  Anforderungen

  sich  durchaus  jeder  Einmischung  im  Wege  eines  von  den

Interessenten  versuchten,  oder  beabsichtigten  Prozesses  gänzlich  zu  enthalten

  haben.

Ich  überlasse  dem  Staatsministerio,  diese  Bestimmung  durch  die  Gesetzsammlung

  zur  öffentlichen  Kenntniß  bringen  zu  lassen.

Berlin,  den  #ten  Februar  1823.  «  Z  4
Friedrich  Wilhelm.
An  das  Staatsministerium.

 

Jo.  780.)  Verordnung  über  das  Armenrecht  in  den  Rheinprovinzen.  Vom  löten
Februar  1823.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  r.  2c.
Thun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen:

Zur  Herstellung  eines  gleichförmigen  Verfahrens  bei  Zulassung  zum  Armenrechte
  in  den  Rheinprovinzen,  verordnen  Wir,  mit  Hinsicht  auf  Unsere  Kabinetsorder
  vom  21  sten  Juni  1810.,  die  Einrichtung  der  Gerichtsverfassung  und
des  gerichtlichen  Verfahrens  in  den  Rheinprovinzen  betreffend,  auf  den  Uns  von

Jahrgang  1823.  E  dem

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  11ten  März  1823.)