Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ositio- Abgabensätze 
“7* B e n c n n u n g Gewicht Arim D1 " 
Erbez der oder Ein-—-u— 
ung0= ege aände. Anzahl.gang.]gang. 
Volle. Gegenst d "#’„ 
10. a) Grünes Hohlgllssss . . . .. ... EEEE 
10. b) Weißes Hohlglas, Tafelglas, ohne Unterschied der 
Fareee . .. 1 JZent.□ 
Hädute und Felle, rohe, zahlen den allgemeinen Aus- 
gangssatz vo0ooo .. . . .. —10 
12. a) Farbehölzer in Blöcken und geraspelt, desgleichen 
Korkholz, Pockholz, Buxbaum, Fernambuk und 
alle außereuropaͤische Tischlerhoͤlzer 1 Zent.—4 
15. Karden oder Weberdistten 1 Zent.—2— 
21. 4), Alte Leimvand, (Lumpen) zur Papier-Fabrikation, 
zahlt die allgemeine Ausgangs-Abgabe von 1 Zent.½ 
22. Lichte (Talg-Wachs= und Wallrath..t) . 1 Zentn. 6 — 
20. a)Graues Lösch= und Packpapir 1 Zentn– 
20. b), Ordinaires, kleines, halbweißes Druckpapier, auch 
weißes und gefärbtes Packpapier und Pappdeckel! Zent3– 
30. 2)emcine weiße Seifeer .. . . .. 1 Zentn. 
30. b)Grüne und schwarze Seiseee . . . . . . . .. 1 Zentn— 
34. Talg (eingeschmolzenes Thierfett) . . . . .. 1 Zentn. 
30. c) Gemeine Töpferwaaren, Fliesen, Schmelztiegel. en#. 
37. * Ochsen, Stiere, Kühe und Fersen . Stäck 
37. ZKleines Vich 
1) Schweine, exclusive Spanferkel. Stückk 
2) Kälber, Schaafvieh, Spanferkel, Ziegen. Stüc. 
30. a) Rohe Schaafwolle zahlt den allgemein bestimmten 
Ausgangssatzoon . . ... 1 Sentn.—3- 
  
  
III. Seatt der Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen in Betreff der 
Durchfuhr-Abgaben, welche die dritte Abtheilung der Erhebungsrolle, in 
dem Tarif No. I. enthält, wird Folgendes bestimmt: 
I) die Position I. des Tarifs I. bleibt unverändert; 
2) die übrigen Posstionen dieses Tarifs werden außer Kraft gesetzt, so daß 
alle unter Posttion I. desselben nicht begriffene Gegenstände die Durch- 
gangs-Abgaben nach den folgenden Sätzen zahlen: 
a) von Apfelsinen, Citronen, Corinthen, Datteln, Feigen, Gra- 
naten, Kastanien, Limonien, Lorbeeren und Lorbeerblättern, 
Mandeln, Pomeranzen und Pomeranzenschaalen und Speiseöl 
und Wein, vom Centner Brutto Ein 
Thalerz; 
b) von
	        
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