ositio- Abgabensätze
“7* B e n c n n u n g Gewicht Arim D1 "
Erbez der oder Ein-—-u—
ung0= ege aände. Anzahl.gang.]gang.
Volle. Gegenst d "#’„
10. a) Grünes Hohlgllssss . . . .. ... EEEE
10. b) Weißes Hohlglas, Tafelglas, ohne Unterschied der
Fareee . .. 1 JZent.□
Hädute und Felle, rohe, zahlen den allgemeinen Aus-
gangssatz vo0ooo .. . . .. —10
12. a) Farbehölzer in Blöcken und geraspelt, desgleichen
Korkholz, Pockholz, Buxbaum, Fernambuk und
alle außereuropaͤische Tischlerhoͤlzer 1 Zent.—4
15. Karden oder Weberdistten 1 Zent.—2—
21. 4), Alte Leimvand, (Lumpen) zur Papier-Fabrikation,
zahlt die allgemeine Ausgangs-Abgabe von 1 Zent.½
22. Lichte (Talg-Wachs= und Wallrath..t) . 1 Zentn. 6 —
20. a)Graues Lösch= und Packpapir 1 Zentn–
20. b), Ordinaires, kleines, halbweißes Druckpapier, auch
weißes und gefärbtes Packpapier und Pappdeckel! Zent3–
30. 2)emcine weiße Seifeer .. . . .. 1 Zentn.
30. b)Grüne und schwarze Seiseee . . . . . . . .. 1 Zentn—
34. Talg (eingeschmolzenes Thierfett) . . . . .. 1 Zentn.
30. c) Gemeine Töpferwaaren, Fliesen, Schmelztiegel. en#.
37. * Ochsen, Stiere, Kühe und Fersen . Stäck
37. ZKleines Vich
1) Schweine, exclusive Spanferkel. Stückk
2) Kälber, Schaafvieh, Spanferkel, Ziegen. Stüc.
30. a) Rohe Schaafwolle zahlt den allgemein bestimmten
Ausgangssatzoon . . ... 1 Sentn.—3-
III. Seatt der Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen in Betreff der
Durchfuhr-Abgaben, welche die dritte Abtheilung der Erhebungsrolle, in
dem Tarif No. I. enthält, wird Folgendes bestimmt:
I) die Position I. des Tarifs I. bleibt unverändert;
2) die übrigen Posstionen dieses Tarifs werden außer Kraft gesetzt, so daß
alle unter Posttion I. desselben nicht begriffene Gegenstände die Durch-
gangs-Abgaben nach den folgenden Sätzen zahlen:
a) von Apfelsinen, Citronen, Corinthen, Datteln, Feigen, Gra-
naten, Kastanien, Limonien, Lorbeeren und Lorbeerblättern,
Mandeln, Pomeranzen und Pomeranzenschaalen und Speiseöl
und Wein, vom Centner Brutto Ein
Thalerz;
b) von