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Gewicht Abgaben-Sätze ür Thar-
wird vergütet
Benennung der Gegenstände. oder beim von tniner
Anzahl. Eingang. sAusgang] Gewicht:
6L Ser. Pfund.
39|Wolle, gefertigte Waaren aus Wolle und
Haaren, oder mit Baumwolle oder Leinen ge-
mischte.
a) Rohe Schaafwollllle 4 Zentn.frei 3K é
b) gefärbtes, wollenes und Kamelgen 1 diooob0 «
c)wollene ZetPe, desgl. Zeuge von Haaren, und
Zeuge von Haaren und Wolle, mit Baumwolle
oder Leinen gemischt, gewalkte und ungewalkte,
Borten, Struͤmpfe, Baͤnder, Schnuͤre, desgl.
Hutmacherarbeiten (gefilzt) 1 ditod–
Ausgenommen hiervon sind allein
4) Teppiche von Haaren oder Wolle mit Leinen · MUWM
emischt ................................... 1djt020-—- )2«nKu-«m·
e) Flanelle und Moltons, weiße oder mit Streifen «
gewebte, Loe Frießdecken, Warp oder Bauer-
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zeug von Wolle mit Leinen gemischt; diese zahlen1 ditoalo ———
O Oeltücher aus Roßhaaren zahlen die allgemeine
Eingangsabgabe.
40|Bink.
a) Rohenr ... .... . ... 1 dit2 —
b) in Blehen .. .. 1 ditot u
+en
Dritte Abtheilung.
PVon den Abgaben, welche zu enkrichten sind, wenn Gegenstände
zur Durchfuhr angemeldet werden.
Die in der ersten Abtheilung benannten Gegenstände bleiben auch bei der
Durchfuhr in der Regel abgabenfrei.
Die Abgaben, welche nach der zweiten Abtheilung bei der Einfuhr und
Ausfuhr von Waaren zu emrichten sind, müssen in der Regel auch für den Ourch-
ang erlegt werden; folglich der allgemeine Zollsatz von einem halben Thaler vom
entner, oder statt dessen, die daselbst anders, höher oder niedriger, festgestell-
ten Sätze.
Ausnahmen hiervon treten durch Bestimmung einer besondern Durchgangs=
Abgabe nur ein, wo theils durch Konvention die Abgaben für den Transito ab-
weichend festgestellt, kheils aus andern Rücksichten, insbesondere auch nach den
Gg 2 Straßen,