Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

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pelle zu Charlottenburg in Gegenwart Unseres vielgeliebten Sohnes, des 
Kronprinzen Koͤniglicher Hoheit und Liebden, so wie Seiner Koͤniglichen Ho- 
heit des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz, der gräflichen Eltern und 
einiger Unserer höheren Diener vollzogen worden ist; so erklären Wir hier- 
durch die Fürflinn von Liegnitz Grdfinn von Hohenzollern für Unsere eheliche 
Gemahlinn. " 
Ueber alles Vorstehende haben Wir diese Urkunde ausfertigen lassen 
und dieselbe, unter Anhängung Unseres Königlichen größeren Insiegels Höchsl- 
eigenhändig unterschrieben. 
So geschehen und gegeben zu Berlin am neunten Tage des Monats 
November nach Christi Unseres Herrn Geburt im Eintausend achthundert und 
vier und zwanzigsten und Unserer Königlichen Regierung im sieben und zwan- 
zigsten Jahre. 
Anha . . . 
nhngcw Friedrich Wilhelm. 
Insicgcel. 
  
Urkunde 
über Unsere morganatische Ehe mit der 
Gräfinn Auguste von Harrach. 
Frh. v. Altenstein. v. Kircheisen. Graf v. Bülow. v. Schuckmann. 
W. Fürst zu Wittgenstein. Graf v. Lottum. v. Klewiz. v. Hake. 
 
	        
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