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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— Mo. 23. —
(No. 898.)
Chaussee- Geld Tarif,
eine Meile von 2000 Preußischen Ruthen.
Vom 15ten August 1824.
1) Orachtwagen;
a) Mit vier Rädern:
1) Mit weniger als sechs Zugthieren bespannt:
beladen, für jedes Pferd oder andere Zugthier . . ..
ledig, für jedes Pferd oder andere Zugthier ... . . .. .
2) Mit sechs und nicht mehr als acht Zugthieren bespannt:
beladen, für jedes Pferd oder andere Zugthir
ledig, für jedes Pferd oder andere Zuglhier
3) Mit mehr als acht Zugthieren bespannt:
beladen, für jedes Pferd oder andere Zugthir
ledig, für jedes Pferd oder andere Zugthier ..
b) Mit zwei Raͤdern:
1) Mit drei und weniger Zugthieren bespannt:
beladen, für jedes Pferd oder andere Zugthter
ledig, für jedes Pferd oder andere Zugthier .
2) Mit vier und weniger als sechs Zugthieren bespannt:
beladen, für jedes Pferd oder andere Zugthiier
ledig, für jedes Pferd oder andere Zugthier
3) Mit seche und mehr Zugthieren bespannt:
beladen, für jedes Pferd oder andere Zugtbier
ledig, für jedes Pferd oder andere Zugthier
Wenn die außersie Fläche der Radfelgen obiger Frachtwagen
und Frachtkarren sechs Zoll und daruͤber breit ist; so wird fuͤr
jedes Pferd oder Zugthier bezahlt:
a) beladen
5) ledig. ...
Jabrgang 1824. Ll 2)
(Ausgegeben zu Berlin den 22sten Dezember 1824.)
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