Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

(No. 850.) Allerhöchste Kabinetsorder vom öten Februar 1824., wegen der Rangverhält- 
nisse der Justizbeamten im Großherzogthum Posen. 
A-# Ihren, in Betreff der Rangverhöltnisse der Justizbeamten im Großherzog= 
thum Posen, erstatteten Bericht vom 2ten Februar d. J. bestimme Ich: 
1) daß dem Ober-Appellationsgericht zu Posen der Rang jedes andern Ober- 
Landesgerichts zukommt, so wie die Inquisitoriate des Großherzogkhums 
Posen, den Inquisitoriaten in den übrigen Provinzen gleichzustellen sind; 
daß die Landgerichts-Präsidenten mit den Oberlandesgerichts-WVizepräsiden= 
ten, die Landgerichtsdirektoren mit den Ober-Landesgerichtsräthen, die 
Landgerichtsräthe unmittelbar nach den wirblichen Ober-Landesgerichtsräthen 
und vor den Ober-Landesgerichts-Assessoren, die Landgerichts -Assessoren 
mit den letztern rangiren, und daß 
die bei den Friedens gerichten angestellten Richter und Assessoren mit den Do- 
mainen-Justizbeamten in eine Klasse gehbren. 
Ein jeder Beame trägt die Uniform seiner Klasse nach den deshalb ergan- 
genen Verordnungen; die Landgerichtsrathe tragen die Uniform der Ober-Landes- 
gerichtsräthe, ohne Epaulets. 
Berlin, den öten Februar 1824. 
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3 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Justizminister von Kircheisen. 
  
(No. 351)
	        
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