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No. 945.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom Iten Juni 1825., wegen Erlaß der herkoͤmmlichen
Prinzessinnen-Steuer bei der Vermählung der Prinzessin Lulse
Königlichen Hoheit.
D. Bezug auf Meine an den verstorbenen Staatskanzler am 18ten Juli 1822.
erlassene, durch die Gesetzsammlung bekannt gemachte, Order will Ich dem Lande
einen abermaligen Beweis Meiner Fürsorge dadurch geben, daß Ich auch bei der
jetzt erfolgten Vermählung Meiner Tochter, der Pinzessin Luise Königlichen
Hoheit, die herkömmliche Prinzessimmen-Steuer hiermit erlasse; es soll aber durch
diesen erneuerten Gnadenbeweis dem Recht, in künftigen Fällen die Steuer zu fordern,
nichts vergeben werden. Dem Staatsministerio mache Ich diesen Meinen
Beschluß zur weitern Verfügung, wegen dessen Publikation durch Aufnahme in die
Gesetzsammlung, bekannt.
Berlin, den Iten Juni 1825.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.