Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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No.  945.)  Allerhoͤchste  Kabinetsorder  vom  Iten  Juni  1825.,  wegen  Erlaß  der  herkoͤmmlichen

  Prinzessinnen-Steuer  bei  der  Vermählung  der  Prinzessin  Lulse
Königlichen  Hoheit.

D.  Bezug  auf  Meine  an  den  verstorbenen  Staatskanzler  am  18ten  Juli  1822.
erlassene,  durch  die  Gesetzsammlung  bekannt  gemachte,  Order  will  Ich  dem  Lande
einen  abermaligen  Beweis  Meiner  Fürsorge  dadurch  geben,  daß  Ich  auch  bei  der
jetzt  erfolgten  Vermählung  Meiner  Tochter,  der  Pinzessin  Luise  Königlichen
Hoheit,  die  herkömmliche  Prinzessimmen-Steuer  hiermit  erlasse;  es  soll  aber  durch
diesen  erneuerten  Gnadenbeweis  dem  Recht,  in  künftigen  Fällen  die  Steuer  zu  fordern,
  nichts  vergeben  werden.  Dem  Staatsministerio  mache  Ich  diesen  Meinen
Beschluß  zur  weitern  Verfügung,  wegen  dessen  Publikation  durch  Aufnahme  in  die
Gesetzsammlung,  bekannt.

Berlin,  den  Iten  Juni  1825.

Friedrich  Wilhelm.

An  das  Staatsministerium.