Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

—  226  —
(No.  973.)  Ullerhoͤchste  Kabinetsorder  vom  ten  September  1825.,  wegen  Aufhebung  des
in  der  Oberlausitz  noch  bestehenden  evangelischen  und  katholischen  Pfarr-Zwanges.


2
Ich  ermächtige  Sie  auf  Ihren  Bericht  vom  29sen  v.  M.,  den  in  der  Ober-Lausitz
  noch  bestehenden  evangelischen  und  katholischen  Pfarrzwang  aufzuheben;
es  sollen  jedoch  diejenigen  Geisilichen,  Kirchen=  und  Schulbedienten  beider  Konfessionen,
  welche  gegenwärtig  im  Amte  stehen,  während  der  Dauer  ihrer  Amtsführung,
  die  Hebungen,  welche  der  Pfarrzwang  mit  sich  führt,  fortbeziehen,
solche  aber  auf  die  Nachfolger  nicht  übergehen.

Magdeburg,  den  4ten  September  1825.
Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staatsminisier  Freiherrn  v.  Altenstein.

(No.  974.)