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(No. 973.) Ullerhoͤchste Kabinetsorder vom ten September 1825., wegen Aufhebung des
in der Oberlausitz noch bestehenden evangelischen und katholischen Pfarr-Zwanges.
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Ich ermächtige Sie auf Ihren Bericht vom 29sen v. M., den in der Ober-Lausitz
noch bestehenden evangelischen und katholischen Pfarrzwang aufzuheben;
es sollen jedoch diejenigen Geisilichen, Kirchen= und Schulbedienten beider Konfessionen,
welche gegenwärtig im Amte stehen, während der Dauer ihrer Amtsführung,
die Hebungen, welche der Pfarrzwang mit sich führt, fortbeziehen,
solche aber auf die Nachfolger nicht übergehen.
Magdeburg, den 4ten September 1825.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatsminisier Freiherrn v. Altenstein.
(No. 974.)