233
Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagten.
— No. 21. —
GCo. 978.) Allerhöchsie Kabinetsorder vom 26sten November 1825., bezüglich auf das
der Kreisordnung für die Kur= und Neumark vom 17ten Augusi d. J.
beigefügte Verzeichniß der zum Kreistage berechtigten städtischen Abge-
orducten.
A# den Antrag des Ober-Präsidenten von Bassewitz will Ich die in dem
Verzeichnisse, welches der Kreisordnung für die Kur= und Neumark vom 173en
August d. J. beigefügt worden, enthaltene Vertheilung der zum Erscheinen auf
dem Angermünder Kreistage berechtigten städtischen Abgeordneten, dahin abän-
dern, daß denselben
die Stadt Angermünde it . .. . . . . . . .. 1 Abgeordneten
die Stadt Schwedt it4t4:4: . .. 1 O
die Stadt Oderberg ittttt:::: 1 -
die Staͤdte Joachimsthal, Greiffenberg und Vierraden,
zusammen mit ... . .. .. .... . . ... . .... . .. .. .... . ... 1
zu beschicken, befugt seyn sollen.
Indem Ich dem Staatsministerium von dieser Bestimmung hierdurch
Kenntniß gebe, beauftrage Ich dasselbe, die Bekanntmachung der gegenwärti-
gen Order durch die Gesetzsammlung zu veranlassen, und den Ober-Präsidenten
von Bassewitz mit der erforderlichen Anweisung zu versehen.
Berlin, den 26sien November 1825.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 182;. Nu [No. 979.)
(Ausgegeben zu Berlin den 27/ien Dezember 1825.)