Viertes Sachregister. vn
Beirauchsgeld,
Beimoahhersech, s. Schutzgelb.
Belzig, Amt, gehoͤrt in staͤndischer Beziehung zur Kurmark. 23. 130.
Berg, vormaiiges Großherzogthum, Ausführung des Gesetzes vom 25. September 1820. wegen der
gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in den soust zu jenem gehoͤrigen Landestheilen. 22. 207.
In Stelle des Gesetzes vom 25. September 1820. tritt dasjenige vom 21. April 1825F. 25. 77.
94 — 112. — Préklusionsfrist für die Verwaltungsansprüche an selbiges. 23. 156. — Aufhebung
der Abgaben, welche statt der Einregistrirungs-Gebühren in selbigem eingeführt worden. 22. 57. —.
Aufhebung der in selbigem früher bestandenen Gesetze über aufgehobene Lehne, Jehnten 2c. 25. 95. —1
s. auch Provinzen „ neu und wieder eroberte.
Bergbau , zu welchem eine Belehnung der Bergbaubehörde erforderlich, ist gewerbesteuerfrei. 23. 16.
Bergwerke, Subhastationspatente von selbigen dürfen in den Kirchen nicht mehr abgelesen werden. 25. 220.
Berhter Börse, Ordnung für selbige. 25. 137 — 146.
Berliner Gesellschaft zur Beförderung des Chrislenthums unter den Juden. 23. 147 — 126.
Bemburg, Anhalt-, Herogthum, . Anhalt- Bemburg.
Benstein, darf am Scestrande ohne Erlaubniß nicht gesammelt werden. 22. 9
Bescheide, (Nesolutionen), der Provinzial-Verwaltungs-Boehörden, # .Anwondung bei selbigen.
5. 131.
Beschwerden, grundlose und früher schon zuruͤckgewiesene, Sportelanwendung bei wiederholten Bescheiden
auf selbige. 25. 131.
Besoldungen, der Seimt) Berechnung des Quittungsstempels von selbigen. 22. 61. — Beiträge von
selbigen zu den Gemeinclasten. 22. 184. seq. — Sportel-Anwendung bei Bewilligungen von Zulagen
zu selbigen. 25. 130. — während eingeleiteter Untersuchungen und Amts-Suspenssonen innebchalten,
deren hiernächstige Berwendung und Nachzahlung. 25. 8. — Präklusiotermin für die Ansprüche auf
selbige aus früheren Verhältnissen, in den neu und wieder eroberten Provinzen. 22. 205..— Raücksicht-
lich derselben soll kein gerichtliches Verfahren zugelassen werden. 23. 21.
Bestätigungen „ von Seiten der Provinzial = Verwaltungs-Behörden ertheilt, Sportel-Anwendung bei
selbigen. 25. 131.
Besthaupt, s. Sterbefall.
Betten, alte, (gebrauchte), mit selbigen darf kein Haufsrhandel statt finden 24. 130.
Bibelgesellschafk, Preußische, Allerhschste Bestätigung deren Gesetze. 22. (Nachtrag) 1.
Bibliothek, große, in Berlin. — desgleichen in den Universitäts -Städten, Ablieferung eines Freierem-
plars aller Verlagsartikel an selbige, von Seiten des Verlegers. 25. 3.
Bielawer Kanal-Schleuse, Tarif zur Erhebung der Kanal-Gefälle bei selbiger. 22. 212.
Bier, Eingangs-Abgabe von selbigem. 24. 194. — 25. 160
Bittschriften, Gebrauch des Stempelpapiers bei selbigen. 22. 6v. 80.
Blankenhainer Gebict,, diesseitiges, Präklusionstermin für die Verwaltungs-Ansprüche an selbiges, aus
den Zeiten der Fremdherrschaft, bis zum 1. November 1813. 25. 235.
Bleie, deren Anlegung bei Waaren-Verschlüssen und Echühren-Enticheung für sekbige. 24. 203. —
Abgaben-Entrichtung von selbigen. 24. 187. — 25. 6
Blutzehnte, an landesherliche Domainen, deren schung in den zum ehemaligen Gioßberzogthum Berg
gehoͤrigen Landestheilen. 25. 102.
Bordereaux, westphaͤlische, s. letzt.
Borkow, Ort, bei Landsberg a. d. W., s. Warthe-Fluß.
Boͤrse, zu Danzig, Handhabung der polizellichen Ordnung in deren Versammlungen. 22. 137. — zu
Memel, desgl. 22. 160. — zu Königsberg in Pr., desgl. 23. 99. — zu Magdeburg,
desgl. 26. 33. — der Kaufmannschaft zu Berlin „, Ordnung für selbige. 25. 137 — 146.
Bokenposten, Portoberechnung für Versendungen mit selbigen. 24. 226. seq.
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