Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

BViertes Sachregisster. xv. 
Forderungen, ausstehende, deren Verkauf im Wege der Exekution. 22. 176. seq. — an den Staat, 
welche nicht als Anleihe zu betrachten sind, deren Jurückzahlung. 23.105. — (, auch Praklusions-Termin. 
Forstbeamte, Diäten= und Reisekosten-Bewilligung für felbige. 25. 164. 107. 168. se 
Forfifrevel, deren Verhütung in den Grenzwaldungen, und die deshalb mit fremden Staaten getroffenen 
Vereinbarungen, namentlich mit Holstein-Oldenburg. 22. 8. — desgleichen mit Honnover. 
22. 39. — mit Sachsen-Coburg. 22. 41. — mit Baiern. 22. 144. — mit dem Groß- 
herzogthume Hessen. 22. 151. — mit Schwarzburg-Sondershausen. 22. 190. — mit 
dem Fürstenthume Eippe, 22. 191. — mit Waldeck. 22. 217. — mit Schwarzburg= 
Rudolstadt. 22. 219. — mit Schaumburg-Lippc. 24. 39. — mit Sachsen-Hildburg- 
hausen. 24. 179. — mit Sachsen-Gotha. 24. 223. 
Forst-Veräußerungs-Kontrakte, . letzt. 
Frachtbriefe, deren Führung, Vistrung und Stempelung. 24. 182. scq. — für die Euschifehel. 
22. 17. — deagleichen für die Wrserschiffahrt. 24. J1. 35. 
Frachtfahrt, an den Seeküsten, s. Küsten = Frachtfahrt. 
Frachtfuhrleute, deren Bestrafung für die Veruntreuung der ihnen anvertrauten Güter. 24. 79. 
Frachtpreise, für die Elpschiffahrt, deren Bestimmung und Bekanutmachung. 22. 13. — deegl. rück- 
sichtlich der Weserschiffahrt. 24. 27. 
Französssche Militair-Verpflegungs-eriode, von 4. Märh 18—X., Prklusionsfrist für die dar- 
aus herrührenden Lieferungs-Forderungen. 23. 10 
Französisch -hanseatische Departements, (oder Lope-Dportemn), vormalige, Auêführung des 
Gesetzes vom 25. September 1820., wegen der gutsherrlichen und bauerlichen Verhaltnisse in den sonst 
zu jenen gehörigen Landestheilen. 22. 207. — In Stelle des Gesetzes vom 25. September 1820. 
tritt dasjenige vom 2 1. April 1825. 25. 73. 112 — 128. — Aufhebung der früher in selbigen 
bestandenen Gesetze über Dienste, Grundabgaben, Jchuten, dehne rc. 2c. 25. 112. 113. * 
Frauenburg, in Ostpreußen, Erhebung einer Kathedralsteuer zur Verstärkung des Baufonds der dortigen 
Domkirche 25. 225. 
Freie, in Preußen, deren Wählbarkeit zu den Provinzialständen. 23. 139 — 141. 
Freie Grund, f. Siegen, Fürstenthum. 
Freiheit, die über deren lebenswierige Entzichung ergangenen Kriminal- Erkenutnisse mussen an das Justiz-- 
Ministerium zur Bestätigung eingesandt werden. 24. 221. 
Freizügigkeit, . Abschog= und Abfahrtögelder. 
Friedensgerichte, in den Rheinprovinzen, Gesetz über die Register- Fhrung bei selbigen.. 24. 80. 
— Kompetenz derselben in Untersuchung und Entscheidung von Postfuh 25. 7. 
— im Großherzogthume Posen, Rangverhältnisse und Uniform der bei. selbigen angestellten Asses- 
soren. 24. 58. — unbeschränkte Besuguiß derselben zu Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 
24. 136. — Aufhebung des unfreiwilligen Sühneversuchs bei selbigen, vor dem Anfange von Rechts- 
streitigkeiten. 25. 1 4. 
Friedensrichter, in den Rheinprovinzen, deren Funktionen bei Subhastationen. 22. 195. zeq. — deren 
Gebühren in selbigen. 22. 203. seq. — dbeögleichen bei Einregistrirungen. 24. 381. — Rangvpechält- 
nisse und Uniform derselben. 24. 57. — im Großherzogthume Posen, desgleichen. 24. 58. — Oid- 
ten= und Reisekosicn-Bewilligung für selbige. 25. 165. 108. sed. 
Frohnden, (. Dienste. 
Fuhren-Leisiungen, s. Spanndienste. 
Fuhrgewerbe, die Befugnisse zu dessen fernern Betriebe geht durch zweimalige Veruntreuung der zum 
Tranusport anvertrauten Güter verloren. 24. 79. — . auch bohnfuhrleute. 
Fuhrkosten, in wie weit Beamte, welche für selbige ein Firum bezichen, auf besondere Reisekosten keinen 
Anspruch haben. 25. 170. — (. übrigens Reisckosten. 
Fuhrleute, in wie weit Reisende, Dienstherren und Eigenthümer für die Vergehen der erstern auf Chaussen 
ver- 
 
	        
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