Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Viertes Sachregister. xLi 
25. 57 — 67. — Entrichtung der Durchgangs-Abgaben von Produkten und Waaren aus selbigem, 
ganz in Preuß. Kurant. 25. 71. — s. auch Polen, Koͤnigreich. 
Rußstrom, (Atmathestrom), bei Sziesz, Fährgeld-Tarif für das Uebersetzen über selbigen. 24. 61. 
S. 
Sachsen, Königreich, dessen Theilnahme an der Elbschiffahrts-Akte. 22. 9. d#eq. 101. — Abkommen 
mit selbigem, wegen Aufhebung der gegenseitigen Kosten = Verghtung in Kriminal- 5Untersuchungen 
wider unvermögende Personen. 23. 17. 
Sachsen, Provinz, Präkluseons-Termin zur Anmeldung der aus selbiger auf Preußen übergegangenen 
Perwaltungs= Unsprüche. 22. 46. — Gesetz wegen der Lbhnung und des Umzugs der Schäfer und 
Schäferknechte in selbiger. 22. 147. — Verlängerung der 6opothekenftisen, in selbiger, (Bezirke 
des Oberlandesgerichts zu Naumburg und des Kammergerich:.) 2. 194. — 23. 127. — 
öffentliche Schauanstalten für Tuch= und andere Wollwaaren in selbiger. 23. 7 — 12. — Frist- 
verlängerung zur Berichtigung des Hypothekenwesens in selbiger. 23. 34. — Abänderungen der 
Abgaben-Erhebungsrolle, v. 2 5. Oktober 1821. für selbige. 23. 45. — Anordnung der Provinzial- 
stände für selbige. 24. 70 — 76. — Wahl der städtischen Landtags-Deputirten in selblger. 25.12. 
— (Erfurter Regierungs-Bezirks), Präklusions-Termin für Lieferungs-Forderungen an vaterlän- 
dische Truppen bis zum Tilsiter Frieden. 23.17. — desgl. für die Verwaltungs-Ansprüche an 
das diesseitige Erfurter und Blankenhainer Geblet, aus den Zeiten der Fremdherrschaft. 25. 235. — 
s. auch Altmark, Lausitz, Magdeburgisch, Sächsische Landestheile und Westphalen, vormal. Knigreich. 
Sachsen-Coburg, Herzogthum, Abkommen mut selbigem, zur Verhütung der Forstfrevel in den Grenz- 
waldungen. 22. 41. — desgl. wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabun- 
den. 24. 159. 
Sachsen-Gotha, Herzogthum, Uebereinkunft mit selbigem, wegen gegenseitiger Uebernahme der Aus- 
gewiesenen und Vagobunden. 23. 13. — Abkommen mit selbigem zur Verhütung der Forftfrevel 
in den gegenseltigen Grenzwaldungen. 24. 223. 
Sachsen-Hildburghausen, Herzogthum, Konvention mit selbigem, rücksichtlich der Untersuchung und 
Bestrafung gegenseitiger Forstfrevel in den Grenzwaldungen. 24. 179. 
Sachsen-Weimar und Eisenach, Großherzogkhum, Uebereinkunft mit selbigem, wegen gegenseitiger 
Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabunden. 22. 175. — desgl. wegen Erhebung der Ver- 
brauchssteuern in dem Verkehr mit den, vom preuß. Gebiete eingeschlossenen, großherzogl. Aemtern 
Allstedt und Oldisleben. 23. 169. — Abkommen mit selbigem zur Befoörderung der Rechtspflege 
zwischen den beiderseitigen Staaten. 24. 149 — 156. — wegen gegenseitiger Behandlung und 
Auslieferung der Verbrecher. 24. 154. seq. 
Scchsische Kassenbillets, ehemalige, s. Kassenbillets. 
Stchsische Landestheile, vormalige, jetzt zu den Regierungs- Bezirken Potsdam, Frankfurk und 
Liegnitz geschlagen; Gesetz über die Löhnung und den Umzug der Schäfer und Schäferknechte in 
selbigen. 22. 147. — Befugniß der Untergerichte in selbigen, fertige Hppotheken-Tabellen mit 
präklusivischer Frist bekannt machen zu dürfen. 24. 78. — (. auch Sachsen. 
Saiten, Hausirhandel mit selbigen. 24. 130. 
Sand, dessen Verabfolgung zum Chbausseebau, f. Chaussee-Baumaterialien. 
S'edzruben, deren Anlegung und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayons. 24. 163. 
Schaafhütung, deren Vergütigung von Seiten der bäuerlichen Wirthe in der Auseinandersetzung mit 
der Gutsherrschaft. 23. 35. — (. auch Hütung. 
Schadloshaltung, rechtlicher Anspruch eines Beschädigten im Civilprozesse darauf, nach dem in den 
Rheinprovinzen noch geltenden franzbsischen Civilgesetzbuchc. 24. 222. — das darüber sprechende 
Gesetz der ehemaligen franz. Republik, vom 10. Vendemiaire des Jahres IV., wird fuspendirt. ibid. 
f Schaͤfer,
	        
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