Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Eilfter Artikel. 
Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur landesherrlichen Ratisikation 
vorgelegt und nach Auswechselung der Ratifikationsurkunden sofort zur Vollzie= 
hung gebracht werden. 
Des zu Urkund ist derselbe von den beiderseitigen Bevollmächtigten, unter 
Beidrückung ihres Siegels, unterzeichner. 
So geschehen Detmold den Nten und Minden den 17ten Juni 1826. 
(L. S.) Dr. Karl Wilhelm Keppe, (I. S.) Friedrich Petri, 
Königl. Preuß. Regierungsrath Fürstl. Lippescher Regierungsrath. 
und mehrerer Orden Ritter. 
Vorslehender Vertrag ist von Seiner Mafjesict dem Könige am 29sten Juli 
und Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe am 22sten August d. J. ratifizirt 
worden und die gegenseitige Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat am 
Sten September 1826. Statt gefunden. 
—. . 
No. 1030.)
	        
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