Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Großherzogthum Wei nar-Eisenach nach dem Verhaͤltniß, in welchem es zur Verzinsung der Kammer- 
AnakeleszesSchuloen iin jedem Termm beizutragen hat, zukommende Antheil gutgeschrieben und hier- 
durch vollständig gewährt worden. - 
Regie- und t. 24. In Betreff der Regie= und sonstigen durch die Verzinsung und theilweise Tülgung der in 
sontiger Auf. Rede stehenden Schulden bis mit Ostern 1825. erwachsenen Kosten sind zwischen den beiderseiltigen Rech- 
wand nungsbeamten die erforderlichen Berechnungen gepflogen, und der auf das Großherzosthum Weimar- 
Eisenach hiernach fallende Betrag ist der Boarzahlungs-Verbindlichkeit desselben zugesetzt worden. 
Abtheilung . 25. Mit Berücksichtigung der in den vorhergehenden 96. erwähnten Berhälmmisse, ist über die 
der Kommer-Kammerkredil-Kasse der Rechnungsabschluß erfolgt, und von den beiderseitigen Kommissaricu, vorbehält- 
tredit · Kasse· sich der unten im Art. VIII. J. 48. zugesicherten Nachweisung, als richtig anerkannt worden. Hiernach 
bar die Großherzogl. Weimar-Eisenachische Regierung, außer der oben §. 21. bemerkten Kapitalbaarzah- 
ung von 8,018 Rihlr. 9 Gr. 11 P. noch die Summe von 
16,175 = 8 = 3 „ mithin überhaupt 
24,193 Rthlr. 18 Gr. 2 P. oder 
PVierundzwanzigtausend Einhunderk drei und neunzig Thaler 18 Gr. 2 Pf. 
der Kbuigl. Preußischen Regierung baar zu gewähren. 
Nebensonds 7 26. Da Preußen bei der Auseinandersetzung mit Sachsen nach Art. VI. G. 4. et 7. der Haupt- 
der Kammer- konvention- vom 28ten August 1819. 8874 Rthlr. 12 Er. 6 Pf. weniger als es nach dem vertragsmäßigen 
kredir. Kalle. Theilungsmaaßstab zu den Kammerkredit-Kassenschulden beizutragen hatte, übernommen und die Kbnigl. 
Sächsische Regierung dafür durch Ueberlafsung einer gleichen Summe von dem Preußischen Antheil an 
dem Nebenfonds der Kammerkredit-Kasse entschädigt hat, diese 5874 Rthlr. 12 Gr. 6 Pf. aber bei der 
im. 5. 20. des gegenwärtigen Artikels vereinbarten Auscinandersetzung der Kammerkredit-Kassenschulden 
nicht mit auf Weimar reparkirt worden sind; so bleiben solche auch bei der Theilung des gedachten 
Nebenfonds außer Ansatz. # 
ilung. K. 27. ODer dem Herzogthum Sachsen hiernach aus dem fraglichen Nebenfonds mit 64,508 Rthlr. 
20 Gr. 2 Pf. gewährte Antheil, wird nach dem bei Abtheilung der Kammerkredit-Kaffenschuld angewen- 
deten Verhältnisse repartirt, wornach das Großherzogthum Weimar-Eisenach einschließlich der Zinsen von 
dem in Staatspapieren bestehenden Antheile bis nut Ostern 1820. den Betrag von 
. 3454 Rthlr. 2 Gr. 10 Pf., 
Dreitansend Vierhundert vier und funfzig Thaler 2 Gr. 10 Pf., und zwar: 
62 Rthlr. 12 Gr. 2 Pf. baar, 
2 1 
  
  
4 — in dreiprozentigen K kredit-Kassenschei 
2814 „ 15 8 in zweiprozentigen dergleichen Scheinen, 
11 8 = — = mn unzinsbaren dergleichen Scheinen. 
  
J454 Rthlr. E Gr. 10 Pf. Summe wie oben, 
von der Kdnigl. Preußischen Regicrung zu empfangen hat. 
trt. VIII. Peräquations-Lieferungs-Aequivalentgelder und Jeutralsteuer- 
Angelegenbeiten. 
Ueber die Peräquations-Lieferun 6 . Acquivalentgelder und Zentralsteuer-Angelegenheiten ist auf 
den Grund des Art. IX. der Preußisch-Sächsischen Hauptkonvention vom 28sten 1#a 1819. und der 
derselben unter II. beigefagten Spezialkonvention vom 23sten Juli 1817. zwischen den beiderseitigen Be- 
vollmächtigten folgende Bereinigung getroffen worden: 
Tbeilungs- §. 28. In Folge der über die Beikfäge zur Peräquations= und Zentralsteuer-Kasse, aus den bei- 
Maaßstab. derseitigen Gebietstheilen angestellten Ermittelungen, ist das Verhältniß, nach welchem das Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Elsenach an den Aktiven und Passiven der genannten Kassen Theil zu nehmen hat, auf 
3 a2 Theile, Siebentausend Neunhundert funfzig Einhundertrausendtheile 
bei der Per kao-Unstalt, und auf 
1% 4. Theile, Fü#nftausend Einhundert Neun und funfzig Eiuhunderttausendtheile 
bei der Zentralstcurr-Anstalt festgesiellt worden. 
Abtbellung . 29. Zu Beseitigung mehrerer bei der Abtheilung der Zentral-Steuerschulden entsiandenen Disse- 
der Zentral= renzien, haben die betrerpsugen Beveollmächtigten sich dahin vereinigt, daß die Großherzogl. Sachsen- 
Steserschul= Weimar-Eisenachsche Regierung von sämmtlichen, mit einem Betrage von 
ben. 3, 285, ,00 Rthlr. 
auf das Herzegthum Sachsen übernommenen Central-Steuerschulden, die Summe von 
277,
	        
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