Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

Anlage A. 
Anlage B. 
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der Art berichtigt worden, wie sie, zur kuͤnftigen alleinigen Anwendung dem 
heutigen Protokolle unter 4. anliegt. 
Artikel III. 
Zu &. 15. Der im F§. 15. der Weserakte vereinbarte Weserzoll wird auf 
drei Vierel seines Betrages dergestalt ermaßigt, daß künfrig für den ganzen 
Lauf der Weser überhaupt nicht mehr als Zweihundert Sechs und Dreißig Ein 
Viertel Pennige von jedem Schiffspfunde zu 300 Pfund Bremisch erhoben 
werden sollen, und zwar von 
reußßen 44½ P. 
Hannoren 941 
Kurhessen ... . . . . . . . . .. 304 
Braunschwig 12 
Lipreeen: . 92 
Bremzmemmmm 45 
2368 
doch behalten saͤmmtliche kontrahirende Staaten sich die Wiederherstellung des 
Zollsatzes der Weserakte für den Fall bevor, wenn die Zweckmäßigkeit derselben 
unter etwa günstig veränderten Handels = und Schiffahrts-Konjunkturen bei 
irgend einer künftigen Revisions-Kommission einstimmig anerkannt werden mochte. 
Artikel IV. 
Zu S. 16. Die dem §. 16. der Weserakte beigefügte Anlage C. ist nach 
den neuen zum F. 15. gefaßten Beschlüssen in der Art berichtigt worden, wie 
sie nunmehr dem gegenwärtigen Protokolle unter B. zur alleinigen Anwendung 
beiliegt. 
Artibel V. 
Zu S. 17. Der §. 17. der Weser-Akte ist modifizirt wie folgt: 
1) Auf die Hälfte des Weserzolls: 
Alaun, Anis, Blech (Eisen), Blut, Eier, Eisenwaaren (in der Niederfuhr), 
Erze (rohe, mit Ausschluß von Bleierz, Galmei und Zinnober), Essig (einländischer), 
Farbenerden, Farbenhölzer, Fische (lebendige und grüne), Garn (leinenes), Garten- 
gewächse (mit Ausnahme von Sämereien, Bohnen und Kartoffeln), Harz, Kien- 
ruß, Kreide (ganze und gemahlene), Kümmel, Leinsaak, Leinwand (einländische), 
Mehl, Milch, Obst (trockenes), Pech, Salz (Küchen-, einländisches), Schmirgel, 
Stärke, Stuhlrohr, Theer, Trippel, Bitsbohnen, Zunder und Feuerschwamm. 
2) Auf ein Viertel: 
Asche (Perl-, Waid= und Pott-), auch Aschenkalk, Blei, Bleierz, Boh- 
nen (außer Vitsbohnen), Bolus, Bomben, Borsten, Braunstein, Drath (eiserner), 
Eichenborke (ganze und gemahlene), Eisen (Stab= und Guß-), Erbsen, Getreide 
aller
	        
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