Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Stgater. 
  
N3o. S8.— 
  
Jo. 1007.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten Mai 1826., den Gerichtsstand der, nach 
drittehalbjähriger Dienstzeit im Herbste mit Urlaubspässen in die Heimath 
entlassenen, aber erst im Frühjahr zur Kriegsreserve übergehenden Mann- 
scheften betressend. 
A- Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 3sten v. M., genehmige Ich: daß 
die von den Linien-Infanterie-Regimentern im Herbst nach drittehalbjäahriger 
Dienstzeit mit Urlaubspässen in die Heimath entlassenen, aber erst im Frühjahr 
zur Kriegsreserve übergehenden Mannschaften, gleich den bereits dazu überge- 
tretenen, mit dem Augenblick ihrer Beurlaubung unter die Zivilgerichtsbarkeit 
treten. 
Berlin, den 5ten Mai 1826. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Minister des Krieges und der Justiz, General der 
Infanterie v. Hake, und Graf v. Danckelmann. 
  
Jahrgang 132é. No. 8. — (No. 1007 — 100.) K (No. 1008.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 27sten Juni 1826.)
	        
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